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Ich habe ein Konto (Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist - kein klassisches Sparbuch)) bei einer Raiffeisenbank. Nun wollte ich dieses Konto auflösen, das ich seit Jahren habe. Daraufhin verlangte der Bankmitarbeiter einen sogenannten Sparhefter zurück, den ich bei Kontoeröffnung bekam. In diesem Hefter befinden sich einige Blätter mit Informationen zu dem Konto - keine wirklichen Dokumente, wenn ich mich richtig erinnere.
Hier die eMail des Bankmitarbeiters:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx ,
ich werte Ihre Mail als "Sparbuchverlustmeldung".
Die Meldung des Verlustes ist mit einer Gebühr von EUR 15,00 verbunden.
Bitte schauen Sie nochmals nach ob sich der Hefter nicht doch in Ihren
Unterlagen befindet
Sollte dem nicht so sein lösen wir das Sparkonto selbstverständlich, unter
Belastung der Gebühr, auf.
Wir bitten um Ihr Verständnis, da es sich bei dem Sparhefter um eine
Urkunde handelt, die von uns aus auch als solche behandelt werden muß.
Bei einem Sparbuch handelt es sich um eine Urkunde.
Bei Verlust des Sparbuches durch den Inhaber muß die Bank ein sog. Aufgebotsverfahren zwecks Kraftloserklärung dieser Urkunde einleiten, was deutlich teurer ist, als die verlangten 15,- Euro.
Von daher kann ich in diesem Vorgang - außer ziemlich viel Kulanz seitens der Bank - keine Unrechtmäßigkeiten erkennen.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde die verlangten Unterlagen (Sparbuch bzw. Sparbuchhefter) zwecks Auflösung des Kontos vorlegt - dann darf die Bank für die Auflösung des Kontos keine Gebühren verlangen.
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