Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Irrtation
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Irrtation

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hausfrau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:28    Titel: Irrtation Antworten mit Zitat

Wenn ein Anwalt ein Anwalt ein Mandant übernimmt,Briefe schreibt für den
Mandaten.aber ohne Unterschrift,der Mandant unterschreibt,.der Mandant den Brief an den Gegner schicken soll
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Frage
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt

Hmmm... versuchen wir mal, denn Sinngehalt dieser Frage durch Auslegung zu ermitteln.
Dann kommen wir auf drei nachvollziehbare Konstellationen:

1) Der Gegner ist nicht in Verzug, der Anwalt will ihn nicht in Verzug setzen, damit es keine Probleme mit der Kostenerstattung gibt. Er schreibt die Mahnung, lässt sie vom Mandanten, der vielleicht Schwierigkeiten hat, sich auszudrücken, verschicken, um das Mandat "offiziell" anzunehmen, wenn Verzug vorliegt... nicht ganz sauber, aber zum Vorteil des eigenen Mandanten.

2) Der Anwalt denkt, in einer persönlich angehauchten Streitsache führt ein Anwaltsschreiben zur unnötigen Eskalation und möchte zur Schlichtung seiner Mandantin ein paar versöhnliche - und verständliche - Worte in den Mund legen.

3) Die Mandantin hat kein Geld, um die Leistung zu bezahlen. Der Anwalt hat Mitleid, will aber weder nachweisbar die Gebühren unterschreiten noch eine Haftungssituation schaffen, ohne entsprechende Gegenleistung.... daher denkt der Anwalt, diese Art der Hilfe beseitigt beide Probleme....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
lässt sie vom Mandanten, der vielleicht Schwierigkeiten hat, sich auszudrücken, verschicken

Diese Alternative dürfte zutreffend sein, wenn wir das Ausgangsposting lesen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.