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Mieter zieht trotz Vertragsabschluss nicht ein

 
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 20:01    Titel: Mieter zieht trotz Vertragsabschluss nicht ein Antworten mit Zitat

Ein Mieter hat am 01.09.2005 einen gültigen Mietvertrag unterschrieben, ist bis heute nicht eingezogen.-Eine Kündigung liegt nur in mündlicher Form vor.-Wie lange kann der Vermieter die Weiterzahlung der Miete verlangen?

please help, thanks Merci
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Solange bis der Mietvertrag gekündigt ist und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Da eine mündliche Kündigung nicht möglich ist, ist das Mietverhältnis ungekündigt.
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Merci
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 21:07    Titel: Mieter zieht trotz Vertargsabschluss nicht ein. Antworten mit Zitat

Hi Strider, Vielen Dank für schnelle Antwort.
Sprich, Eingangsdatum schriftlicher Kündigung plus 3 Monate Kündigungsfrist?
Gruß Merci
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jein, die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats, falls nichts anderes vereinbart, beim VM zugegangen sein damit die Kündigungsfrist anfängt zu laufen. Bei allen was später eintrudelt fängt die Frist einen Monat später an zu laufen. Beispiel: Wenn die Kündigung morgen zugeht dann ist das der dritte Werktag diesen Monats und die Kündigungsfrist würde somit bis zum 31.12.05 laufen. Geht die Kündigung aber erst am 6., sprich Donnerstag, zugeht dann läuft die Kündigungsfrist bis zum 31.01.06.
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Struffel
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Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 16:27    Titel: Hach Antworten mit Zitat

Etwa das gleiche ist mir auch passiert:

Untermieter zieht inoffizell ein in eine Wohnung für die ER das Gas anmelden müste.

Der offizielle Mietvertrag beginn zum nächsten 1.

3 Tage vorher kündigt der Untermieter an, das er nicht zahlen wird.

Ich forder den Schlüssel zurück oder eine Kaution.

Untermieter kündigt erst nachdem ich ihn in Zahlungsverzu gesetzt habe am 4. eines Monats und bietet später an 300 € zum Ausgleich zu zahlen. Meine Forderung sind über 1500 € ohne Nebenkosten..

Dann nimmt er sich einen Anwalt und plötzlich ist nicht mal mehr von den 300 € die Rede..

Ich soll sogar das Bett, das ich als einzigen Pfand noch habe rausrücken.

Ich schlage einen Vergleich vor in der goldenen Mitte und warte auch heute noch auf Antwort.
_________________
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