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Im allgemeinen sind Kündigungsausschlüsse über 5 Jahre seit neuester BGH Rechtsprechung unwirksam. Könnte daher zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigungsklausel führen. Somit würde dann die gesetzliche Regelung greifen. Danach beträgt die Kündigungsfrist für Mieter regelmäßig nur noch 3 Monate.
Könnte also sein, dass bis einschließlich morgen 05.10. (Dritter Werktag; Zugang beim Vermieter) schon zum 31.12. wirksam gekündigt werden kann.
Kommt natürlich immer auf die konkreten Formulierungen im Einzelfall an, aber möglich wärs. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Könnte also sein, dass bis einschließlich morgen 05.10. (Dritter Werktag; Zugang beim Vermieter) schon zum 31.12. wirksam gekündigt werden kann.
Könnte allerdings auch sein, dass die jeweilige Verlängerung um ein Jahr trotzdem wirksam ist und das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt werden kann.
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