Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mieter M hat seine alte Wohnung fristgerecht zum 30.11. gekündigt. Da M bereits zeitig in seine neue Bleibe umziehen konnte, steht die alte Wohnung aber schon seit einigen Wochen leer. Daher wurde auch ein deutlich vorzeitiger Termin zur Wohnungsübergabe mit Vermieter V vereinbart.
V hat im Termin die Unterzeichnung des von M vorbereiteten Abnahmeprotokolls verweigert, da die Wohnung besenrein, aber nicht renoviert war. (Der Mietvertrag enthält eine sog. "starre Fristenregel", so dass M nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, dies sei in diesem Beispiel unstreitig, soll also nicht Thema der Diskussion sein).
Gleichwohl hat V jedoch die Aushändigung der Schlüssel von M verlangt. M hat dies unter Bezug auf die Abnahmeverweigerung abgelehnt. Seither ist Funkstille zwischen M und V in Sachen Wohnungsübergabe. Im Zweifel wird M den Zustand der Wohnung am 30.11. unter Zeugen dokumentieren und V die Schlüssel per Einschreiben zusenden.
Mittlerweile hat V mit Nachmieter N einen Mietvertrag ab 01.12. abgeschlossen. M hatte den N selbstverständlich auch zur vorherigen Wohnungsbesichtigung Zutritt gewährt.
Nach Abschluß des Mietvertrages drängten N und V nun schon mehrfach bei M darauf, die Wohnung nochmals kurzfristig besichtigen zu dürfen, damit N "ausmessen" könne. M lehnt dieses ab, solange die Wohnungsabnahme durch V nicht erfolgt ist.
Frage:
Ist ein Mieter verpflichtet, dem Nachmieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages, aber vor Ablauf des Mietverhältnisses nochmaligen Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung zu gewähren? _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.