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Mietvorauszahlung

 
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Merry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 13:36    Titel: Mietvorauszahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde mal Eure Meinung zu diesem Thema interessieren :

Mieter bezieht Mietwohnung und zahlt seine monatlichen Mieten.
Nach ein paar Monaten vereinbart er mit dem Vermieter (Eigentümer) eine Mietvorauszahlung. D.h. er bezahlt dem Vermieter eine größere Summe im Voraus,
die dann auf die monatliche Miete verrechnet wird, bzw. verrechnet werden soll.

10 Monate später verliert der Eigentümer, aus finanziellen Gründen, das Haus.
Der Insolvenzverwalter verklagt den Mieter auf Rückstand der 10 Monatsmieten
und beräumt obendrein rückwirkend eine Räumungsklage, obwohl der Mieter längst ausgezogen ist.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Frage?
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Merry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Muss der Mieter die 10 Monatsmieten (doppelt)bezahlen, hat er das Geld, das er im Voraus bezahlt hat verloren ?
Ist die rückwirkende Räumungsklage, trotz rechtzeitigem Auszug rechtsgültig ?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist schwer vorstellbar, das der Mieter keinen gerichtsfesten Nachweis für die 10-Monatszahlung erbringen kann.
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