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Angenommen Person A ist angestellt bei Firma B. Außerdem macht er noch den Ersatzdienst (Katastrophenschutz) bei Hilfsorganisatoin XYZ.
Person A möchte zum Januar den Ersatzdienst verlassen ohne dafür zum Bund zugehen. Dies ist möglich. (Soll hier aber nicht besprochen werden) Er muss sich nur an einen Rechtsanwalt wenden.
Würde eine Rechtschutzversicherung leisten, wenn er Sie jetzt abschließt und erst im Februar beansprucht. Es gibt ja eine Wartezeit von 3 Monaten.
Fakt ist: Die Hilfsorganisation weiß definitiv noch nichts von dem geplanten Ausstieg von Person A.
Ich habe in Erinnerung, dass die Gesellschaft leisten muss, da der eigentliche Schaden ja noch nicht passiert ist.
Weiß dies jemand definitiv bevor man sich eine RS-Versicherung holt die dann nicht leistet.
Welchen Baustein der Versicherung trifft das eigentlich? Privat oder Beruf?
Man kann keine brennenden Häuser gegen Feuer versichern!
Es ist davon auszugehen, daß die Rechtsschutzversicherung als Schadens- bzw. Streitbegründendes Ereignis das Datum der Verpflichtung zum Katastrophenschutz ansehen wird. Sie müssten die Versicherung also bereits zum Zeitpunkt der Verpflichtung zum Katastrophenschutz gehabt haben und die Wartezeit hätte zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen sein müssen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei einem zwischenzeitlichen Wechsel des Rechtsschutzversicherers, wenn die Versicherungen zeitlich nahtlos ineinander übergegangen sind, also eine Vorversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestanden hätte.
Meine Überlegung war aber, dass eine RS-Versicherung doch aber auch bei einem Arbeitsvertrag noch später leisten würde?
Angenommen ich habe einen normalen Arbeitsvertrag im Jahre 2000 bei Arbeitgeber XY abgeschlossen. 2003 hole ich mir dann eine RS-Versicherung. Und 2005 ist der Streitfall, dann wäre das doch auch ein normaler Fall für die RS-Versicherung.
Oder sind meine Gedanken komplett falsch? Ich dachte immer nach dem Motto "Das Kind darf noch nicht in den Brunnen gefallen sein"
Meine Überlegung war aber, dass eine RS-Versicherung doch aber auch bei einem Arbeitsvertrag noch später leisten würde?
Angenommen ich habe einen normalen Arbeitsvertrag im Jahre 2000 bei Arbeitgeber XY abgeschlossen. 2003 hole ich mir dann eine RS-Versicherung. Und 2005 ist der Streitfall, dann wäre das doch auch ein normaler Fall für die RS-Versicherung.
Das hängt auch von dem konkreten Inhalt des Rechtsstreites ab! Welchen Grund hat der Rechtsstreit? Ist der Grund Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2000 (z. B. Ansprüche auf Gehaltszahlungen oder Urlaub) oder ein Grund, der erst nach 2003+Wartezeit eingetreten ist? Beispiel: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Jahr 2005, die eine fristlose Kündigung nach sich zieht. Hier wäre die Streitursache um die Kündigung der Zeitpunkt der sexuellen Belästigung und nicht der Arbeitsvertrag aus 2000.
Sie planen Ihren Rechtsstreit offensichtlich bereits, so funktioniert das Spiel aber nicht. Genau für genau solche Fälle sind Rechtsschutzversicherungen eben nicht da: "Ich werde mich nächstes Jahr streiten, wer bezahlt mir das?"
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