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Mietrecht kündigung phne Begründung

 
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&dekade&
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 07:23    Titel: Mietrecht kündigung phne Begründung Antworten mit Zitat

Hallo an Alle

ich habe meinem Mieter die wohnung mit 3- Monatiger frist ohne Grund
gekündigt, der Mieter will das nicht akzeptieren,
bei einer sofortiger Kündigung muß danach die Miete weiter noch 3-Monate
gezahlt werden ?
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat der Mieter auch vollkommen recht. Eine unbegründete Kündigung ist unwirksam.
Welche Möglichkeiten für eine Kündigung es gibt, steht in den §§ 573 - 573d BGB.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Ausnahme dürfte die Kündigung einer Einliegerwohnung darstellen (Zweifamilienhaus: 1 Wohnung Mieter, 2. Wohnung Vermieter). Hier kann ohne Begründung gekündigt werden, allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Ansonsten muss ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegen.

Gruß, Jade
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hast recht. Das klingt mehr nach "Kleinunternehmen".
Die Frage wäre noch, was mit der "sofortigen Kündigung" gemeint ist?
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&dekade&
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 19:09    Titel: mein Mieter hat gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo
mein Mieter hat gekündigt ohne der 3-Monatigenfrist sondern ab sofort
er sagte mir das Dachfenster sei undicht daher ist er auch ausgezogen
und keine Miete mehr für die restlichen 2-Monate Miete zu zahlen,
ist das überhaupt korrekt.
danke für jede Auskunft
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist kann das ok sein. Andereseits hat der Mieter den Schaden gemeldet? Wenn nicht kann er Schadensersatzpflichtig geworden sein. Zur Sicherung seiner Ansprüche sollte der VM dringend einen Anwalt hinzuziehen.
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