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Verfasst am: 09.10.05, 17:33 Titel: Mieterkündigung mit Sozialschein bei Eigenbedarf
Nach Durchlesen eines Berichtes des Focus im Internet stellte sich mir folgende Frage: Ein Vermieter hat in einer seiner Wohnungen einen Mieter samt seiner Familie, der im Besitz eines Sozialscheins. Nun möchte der Vermieter Eigenbedarf für die Tochter geltend machen, nur stellen sich folgende Probleme:
1. Hat der Mieter einen Sozialschein
2. Wohnt länger als acht Jahre zur Miete = 9 Monate Kündigungsfrist?
3. Könnte der Mieter Recht von der Sozialklausel machen (z.B. Krebserkrankung bei immer noch bestehendem Nikotin-Abusus)?
Ich kann einfach nicht glauben, dass der Vermieter den Mieter reintheoretisch nicht aus der Wohnung bekommt, ist so etwas heute überhaupt noch möglich? Welche Möglichkeiten bestünden denn überhaupt?
Verfasst am: 10.10.05, 13:09 Titel: Was für einen Sozialschein?
Was ist denn ein Sozialschein? Ist hier vielleicht der Wohnberechtigungsschein gemeint, der zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen erforderlich ist?
Dann stellt sich die nächste Frage: ist diese betr. Wohnung denn öffentlich gefördert bzw. ist die Bindung event. inzwischen abgelaufen? Falls Wohnungsbindung besteht, kann nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Wohnung muß vermietet bleiben.
Falls keine Wohnungsbindung besteht, kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Kündigungsfrist richtig: 9 Monate. Der Mieter kann der Kündigung (bis zu 2 Monate vor Ablauf der Kü-frist) widersprechen, z.B. wegen sozialer Härte. Dann kann der Vermieter klagen, weil seine Tochter ja vielleicht selbst eine soziale Härte vorzutragen hat. Ein Richter wird dann entscheiden, welche soiale Härte schwerer wiegt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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