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Nebenkostenabrechnung - Rg.-Datum vs. Abrechnungszeitraum

 
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bantam
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 19:42    Titel: Nebenkostenabrechnung - Rg.-Datum vs. Abrechnungszeitraum Antworten mit Zitat

Hallo,

Theoretisch kann es ja folgende Situation geben:

Die Wartung der Heizungsanlage muss lt. MV vom Mieter bezahlt werden. Die Rechnung darüber ging aber an den Vermieter als Auftraggeber. Die Wartung erfolgte z.B. in 2004, das Datum der Wartungsrechnung liegt z.B. in 2005. Darf dieser Posten dann in der Nebenkostenabrechnung von 2004 erscheinen oder darf er erst in der Nebenkostenabrechnung für das nächste Jahr berücksichtigt werden?

Hätte der Mieter die Wartung selbst beauftragt, hätte er natürlich auch direkt die Rechnung erhalten und wäre sofort zahlungspflichtig. Es geht mir auch nicht darum, dass der Mieter den Vermieter ein Jahr auf seinen Kosten sitzen lässt, quasi ein zinsloses Darlehen erhält.

Mich interessiert einfach die Frage: Ist das Rechnungs- oder das Leistungsdatum für die Nebenkostenabrechnung entscheidend?

Gruß, Bantam
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Leistungsdatum. Deshalb kann der Vermieter sich auch 12 Monate für die Erstellung der NK Abrechnung Zeit lassen, bis er eben die Rechnungen erhalten hat.
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