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Verfasst am: 10.10.05, 10:55 Titel: Mitwirkungspflicht bei Schadensersatz?
Wenn ein Geschädigter von der gegnerischen Versicherung die Aufforderung erhält, zu einem entstandenen (Sach-) Schaden Stellung zu nehmen, gibt es da eine rechtliche Grundlage für eine evt. " Mitwirkungspflicht" des Geschädigten?
Kann es für ein potentielles Gerichtsverfahren (wg. der Schadenshöhe) sinnvoll oder schädlich sein, der Versicherung vorab detaillierte Auskünfte zu erteilen?
Wie man weiss, soll es ja Versicherungen geben, die gut mit ihrem Geld umgehen können, also tüchtig Beiträge kassieren und genauso tüchtig Leistungen verweigern, bezweifeln, herauszögern ....
eine mitwirkungspflicht insofern ist mir nicht bekannt,
aber, wer was will, muss es auch belegen/beweisen.
wenn man also im rahmen eines haftpflichtfalles schadenersatz haben will, muß man auch entsprechende belege/beweise für den fall beibringen.
durch eine mangelnde mitwirkung verzögert sich eine schadenregulierung nur... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja klar, Beweise für den Schadensfall sind unstrittig, (der Schädiger bestreitet es nicht, es gibt Zeugen) - problematischer sind Belege für die Schadenshöhe.
Wie ist es z.B. mit ideellen, immateriellen Werten?
soweit mir bekannt ist, besteht eine mitwirkungspflicht doch, nach § 153 d VVG (und § 3 Pflvg) muss der geschädigte zur Schadensregulierung mitwirken. in welchem umfang dies zu erfolgen hat, ist mir nicht bekannt.
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