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Frist bei Vorschusszahlung

 
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Jasmin
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 16:17    Titel: Frist bei Vorschusszahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn der Anwalt bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Vorschusses eine Frist unter Angabe eines Datums setzt, gilt hierfür das Datum seines Zahlungseingangs, das Datum meiner Überweisung oder das Datum der Zahlungsabbuchung des Mandanten?

Grüße

Jasmin Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 23:23    Titel: Re: Frist bei Vorschusszahlung Antworten mit Zitat

Es gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Rechtsanwaltes.
Ganz davon ab ist es doch auch in Ihrem Interesse, daß Ihr Anwalt so schnell wie möglich in Ihrem Auftrag tätig wird. Vorschuß bedeutet nun einmal, daß Sie erst zahlen und dann der Anwalt für Sie arbeitet. Von daher spricht eigentlich auch nicht allzu viel dagegen, daß Sie eine Vorschußrechnung Ihres Rechtsanwaltes unabhängig von einer evtl. standardmäßig auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist sofort begleichen?

Jasmin hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Wenn der Anwalt bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Vorschusses eine Frist unter Angabe eines Datums setzt, gilt hierfür das Datum seines Zahlungseingangs, das Datum meiner Überweisung oder das Datum der Zahlungsabbuchung des Mandanten?

Grüße

Jasmin Frage
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 26.10.04, 08:31    Titel: Re: Frist bei Vorschusszahlung Antworten mit Zitat

Jasmin hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Wenn der Anwalt bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Vorschusses eine Frist unter Angabe eines Datums setzt, gilt hierfür das Datum seines Zahlungseingangs, das Datum meiner Überweisung oder das Datum der Zahlungsabbuchung des Mandanten?

Grüße

Jasmin :?:


Die Frage der Fälligkeit stellt sich bei der Recnung eines Schusters oder Zahnarztes oder wessen auch immer nicht anders als bei einem Anwalt.
Deshalb hat diese Frage keinen wirklichen Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht und sollte hier nicht weiter vertieft werden.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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