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Auf AGB´s nicht hingewiesen!

 
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nolly
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:50    Titel: Auf AGB´s nicht hingewiesen! Antworten mit Zitat

Hallo, bitte um Antwort zu folgendem Sachverhalt.

Die Vertreterin einer Großhändler kommt B aufsuchen und zeigt B die neuste Kollektion.
Frau B ist angetan und bestellt auf dem Betellschein viele Artikel. A teilt B nur mit das die Lieferung innerhalb von 7 Tagen zugeschickt wird

Zwei Tage später muß B die Bestellung stornieren, da aus privaten Gründen umgezogen werden muss. B storniert per Fax innerhalb 2 Tage.

Firma A antwortet: Bestellung kann nicht storniert werden, da schon versandfertig!
5 Tage später kommt bei B ein kleines Päckchen an, jedoch nimmt B dieses nicht entgegen.
Päckchen hat schätzungsweise 10 % Inhalt der Bestellung.

5 Tage später bekommt B ein Schreiben vom Anwalt. Ware + Anwaltskosten zahlen.
B hat von Firma A nicht einmal eine Rechnung bekommen. Frau B hat auch keine Ware.

B kann es nicht nachvollziehen, da alle anderen 7 Großhändler retoure, storno und ähnliches anbieten.

B kann keine AGB´s nachlesen, da kein Vertrag, kein Hinweis auf der Bestellung und kein Hinweis durch Vertreterin der Firma A.

1. Muß B die Ware abnehmen, obwohl kein Hinweis der AGB´s erfolgte?
2. Muß B die Anwaltskosten zahlen, obwohl keine Rechnung von A kam?
3. Welcher Paragraph findet hier Anwendung?
4. Wie kann sich B Verhalten um die Rechnung/Ware nicht annehmen zu müssen?
Danke für die schnelle Antwort und liebe Grüße
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:38    Titel: Re: Auf AGB´s nicht hingewiesen! Antworten mit Zitat

nolly hat folgendes geschrieben::


1. Muß B die Ware abnehmen, obwohl kein Hinweis der AGB´s erfolgte?


Die "AGB´s" sind dafür völlig egal. Es kommt allein darafu an, ob ein Vertrag geschlossen wurde. Das scheint der Fall zu sein.
nolly hat folgendes geschrieben::

2. Muß B die Anwaltskosten zahlen, obwohl keine Rechnung von A kam?

Vermutlich. "Stornieren" ohne Berechtigung dazu und zudem abnahmeverweigerung kkönnte man einer entgültigen Weigerung gleichsetzen. Aber das dürfte klärungsbedürftig siein.
nolly hat folgendes geschrieben::

3. Welcher Paragraph findet hier Anwendung?


Einige.
nolly hat folgendes geschrieben::

4. Wie kann sich B Verhalten um die Rechnung/Ware nicht annehmen zu müssen?
Danke für die schnelle Antwort und liebe Grüße

Je nach den Umständen könnte das glatter Vertragsbruch sein. Von Kaufleuten/Unternehmern veralngt man nun einmal ein erhöhtes Maß an Sorgfalt beim Abschluß von Verträgen. Wer hier schlampt, macht dies auf eigenens Risiko.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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