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Gibt es eigentlich einen Mindest-Streitwert, der im Zivilrecht angesetzt wird, sofern sich der tatsächliche Streitwert darunter befindet oder sich kein konkreter Streitwert ermitteln läßt?
Wenn sich der Streitwert einer Sache nicht ausmachen lässt, weil kein konkreter Geldbetrag im Streit ist, dass wird das Gericht diesen wahrscheinlich nach "billigem Ermessen" oder nach dem "geschätzten Wert des Interesses der Partei" festsetzen. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Wenn sich der Streitwert einer Sache nicht ausmachen lässt, weil kein konkreter Geldbetrag im Streit ist, dass wird das Gericht diesen wahrscheinlich nach "billigem Ermessen" oder nach dem "geschätzten Wert des Interesses der Partei" festsetzen.
Nun, wenn das Gericht erst gar nicht eingeschaltet werden musste, welchen Wert legt der Rechtsanwalt für seine Rechnung fest (Gegenstandswert)? Und wer "schätzt" den Wert des Interesses der Partei? Geht das ja nach Lust und Laune des Anwaltes? Oder könnte man in dem Fall ggf. die Mitgliedsbeiträge bis zu dem Datum annehmen, bei dem eine ordentliche Kündigung möglich gewesen wäre?
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