Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Bei einem unverschuldeten VU wurde die Stoßstange beschädigt. Der Gutachter errechnete die Schadenssumme. Reaparaturdauer 2 Tage. Wenn ich nun das Fahrzeug selbst repariere, kann ich dann die Kosten für einen Leihwagen (natürlich 1-2 Nummern kleiner als mein Fahrzeug), der VS auch noch in Rechnung stellen?
Danke in Voraus
Flory07
nein, ein mietwagen (nicht leihwagen ) wird nur gegen rechnung ersetzt. also, wenn auch tatsächlich ein mietwagen genommen wurde.
es kann aber der nutzungsausfall für die zeit der veranschlagten reparatur gefordert werden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die Versicherung will jetzt aber nur den Nutzungsausfall zahlen, wenn der Reparaturnachweis vorliegt. Sie beruft sich dabei auf die "ständige Rechtsprechung".
Gruß
Flory07
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.