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Verfasst am: 12.10.05, 18:04 Titel: Neustes Urteil zur Lebensversicherung
Hallo,
am heutigen Tag wurde ein Urteil vom BGH veröffetnlich, welches sich mit Klauseln der Lebensversicherungen befasst.
Bedeutet dieses Urteil nun, dass Versicherungen bei einer Kündigung von Seiten des Kunden nun den vollen eingezahlten Betrag wieder auszahlen müssen?
Oder dürfen weiterhin die Kosten der Versicherungen (wenn nun auch geringer) auf den Kunden umgewälzt werden?
kenne das urteil nicht, aber nach der logik wird es wohl kaum so sein, dass die versicherer bei vorzeitiger kündigung den gesamten angesparten betrag auszahlen müssen. wär ja zu schön, um wahr zu sein. hab ma gelesen, dass über 50% der LVs nicht bis zum ende gebracht werden.
Verfasst am: 17.10.05, 15:34 Titel: Re: Neustes Urteil zur Lebensversicherung
der-winkler hat folgendes geschrieben::
Hallo,
am heutigen Tag wurde ein Urteil vom BGH veröffetnlich, welches sich mit Klauseln der Lebensversicherungen befasst.
Bedeutet dieses Urteil nun, dass Versicherungen bei einer Kündigung von Seiten des Kunden nun den vollen eingezahlten Betrag wieder auszahlen müssen?
Oder dürfen weiterhin die Kosten der Versicherungen (wenn nun auch geringer) auf den Kunden umgewälzt werden?
Hallo.
Die gesamten eingezahlten Beiträge auszahlen - das wird nicht möglich sein.
Grund: Von den Beiträge gehen Teile in die notwendige Verwaltung, weitere Teile in die Risikoabsicherung und erst der Rest wird angespart. Nur der angesparte Teil (ggf. zzgl. Zinsen / Überschüssen) wird ausgezahlt.
Die Urteile zielen u. a. darauf ab, den angesparten Teil in den ersten Jahren Vertragslaufzeit zu erhöhen. Bisher war er nahezu 0,00, weil die Versicherungsvertreter ihre Provisionen aus den ersten Beiträgen erhalten und somit nichts übrig war.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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