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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 06:45 Titel: brauche dringend rat |
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Hi,
folgendes Problem:
haben fristlos gekündigt und machen heut mit Zeugen die Wohnungsübergabe ohne Vermieter. Dieser weigert sich, da er die fristlose nicht akzeptiert.
jetzt haben wir festgestellt, dass beim auszug 3 untere wandfliesen in der Küche kaputt gegangen sind.
wir würden die ins übergabeprotokoll aufnehmen und einen fliesenleger suchen, der diese ersetzen kann. Wir werden nach der übergabe heute, dem vermieter sämtliche Schlüssel per Einschreiben Einwurf mit dem Protokoll zuschicken.
Der Fliesenleger müßte sich dann mit dem Vermieter in Verbindung setzen um einen Termin zu machen, damit dieser ihn in die Wohnung läßt.
Meine Frage:
muß dann noch einmal eine Wohnungsübergabe gemacht werden?
Was ist wenn der Vermieter sich weigert den Fliesenleger in die Wohnung zu lassen?
Danke.
Cu andy |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.10.05, 07:02 Titel: |
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Lasst Euch doch von dem Fliesenleger einen KV machen und sendet davon eine Kopie und das Geld an den VM. (Original des KV würde ich behalten) _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 12.10.05, 07:28 Titel: |
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Und nicht vergessen : Falls die fristlose nicht rechtens ist, Miete/Schadenersatz zahlen.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 07:54 Titel: |
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hi,
laut anwalt ist die miete rechtens.
Meine Frage noch:
Muß dann nocheinmal eine Wohnungsübergabe gemacht werden?
cu Andy |
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Ralf Herren FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 170 Wohnort: Hürth
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Verfasst am: 12.10.05, 07:59 Titel: |
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| cat112 hat folgendes geschrieben:: | hi,
laut anwalt ist die miete rechtens.
Meine Frage noch:
Muß dann nocheinmal eine Wohnungsübergabe gemacht werden?
cu Andy |
Was meinen Sie mit: laut anwalt ist die miete rechtens? |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 08:01 Titel: |
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sorry vertippt.
meinte die fristlose Kündigung ist rechtens. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.10.05, 08:06 Titel: |
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Nein, danach muss keine Übergabe mehr gemacht werden.
Hat der VM noch Kaution von Euch? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 12.10.05, 08:20 Titel: |
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| cat112 hat folgendes geschrieben:: | | meinte die fristlose Kündigung ist rechtens. |
Hoffentlich schließt sich das Gericht der Meinung des Anwalts an. Denn immer noch entscheiden die Gerichte was rechtens ist und nicht ein Anwalt. |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 08:25 Titel: |
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hi,
ja kaution hat er noch. danke für die auskünfte. @Susanne
fristlose kündigung deshalb, da hausmeister ohne vorwarnung und grund meinem mann aufgelauert und die nase gebrochen hat. strafverfahren läuft bereits.
und da ist es einem ja wohl unzumutbar dort weiterzuleben. vor allem wenn dieser mensch unter einem wohnt und man jeden tag an seiner tür vorbei muß.
cu andy |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 12.10.05, 08:29 Titel: |
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Wenn das auch der Richter meint........
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 08:35 Titel: |
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hi,
ich wollte eigentlich nur ne auskunft wegen den Fliesen und der übergabe haben.
den rest klären die anwälte, zur not das gericht.
ich möcht mal denjenigen erleben, der freiwillig in nem haus wohnen bleibt in dem er jeden tag angst haben muß verprügelt zu werden.
andy |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 12.10.05, 08:39 Titel: |
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Solange die Kündigung nicht als rechtskräftig anerkannt wurde, sei es vom Vermieter oder durch Urteil, brauchen Sie sich um den Fliesenleger keine Gedanken machen.
Aber dazu:
Da der Schaden scheinbar durch den Mieter verursacht wurde, muß er auch vom Mieter behoben bzw. bezahlt werden.
Eine Wohnungsübergabe scheitert aber zur Zeit, da es strittig zu sein scheint, ob die Kündigung wirksam ist. Zur Zeit ist sie aber noch unwirksam, da der VM nicht zugestimmt hat. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 08:46 Titel: |
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einer fristlosen Kündigung muß vom Vermieter nicht angenommen werden. Er kann natürlich dagegen vorgehen, aber das ist eine andre sache.
Unsrer Anwalt hat uns gesagt, dass wir die Übergabe mit Zeugen machen sollen und das Protokoll und die Schlüssel dem Vermieter zusenden sollen, da wir auf die fristlose kündigung bestehen.
Das werden wir auch so machen.
dass der schaden von uns zu beheben ist, ist uns klar und hab ich ja auch so geschrieben. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.10.05, 09:57 Titel: |
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Da er eine Kaution hat, stellt sich eigentlich nur die Frage, wer zuerst klagt.
Da der VM die fristlose K abweist, wird er sich bezüglich der fehlenden 2 MM (gehe ich jetzt mal von aus) aus der Kaution bedienen. Die Kosten für die Fliesen kann er demnach auch mir der Kaution verrechnen, trotzdem würde ich mir einen KV machen lassen, da der VM das ansonsten nach dem ganzen Ärger eher vom Innenarchitekten machen lässt und der kostet dann wohl mehr....
Daher werdet Ihr wohl auf Auszahlung der Kaution klagen müssen...  _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 12.10.05, 10:02 Titel: |
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hi,
dass denk ich auch.
werden auf jeden fall den fliesenleger aussuchen.
danke.
cu andy |
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