Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung bei Trennung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung bei Trennung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
KatiThePoser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:02    Titel: Kündigung bei Trennung Antworten mit Zitat

A hat mit B zusammen einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen, A möchte ausziehen, B ist einverstanden.

Problem: Muss A trotzdem die Kündigungsfrist einhalten, auch wenn B allein drin wohnen bleiben mag?

LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vorausgesetzt A und B haben beide den Mietvertrag zusammen unterschrieben.
A kann jederzeit ausziehen ohne Einhaltung einr Kündigungsfrist, dass entbindet A aber nicht aus der Haftung. Sprich wenn B keine Miete mehr zahlen will kann der VM sich an A wenden um die Miete einzufordern. Das bleibt solange bestehen bis der Mietvertrag endet. Damit er endet können nur A und B gemeinsam kündigen, eine einzelne Kündigung von A oder B ist nicht möglich. A oder B können allerdings den anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Alternativ kann A allerdings auch aus dem Mietvertrag gestrichen werden wenn dem alle (VM, A und B) Vertragspartner zustimmen. Eine Zustimmung seitens des VM dürfte wohl ausgeschlossen sein wegen der oben angeführten gesamtschuldnerischen Haftung von A und B.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KatiThePoser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

heisst das, wenn beide mieter einverstanden sind und A sofort ausziehn mag, brauch er auch die 3 Monate keine miete mehr zahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter holt sich die gesamte Miete entweder von A oder B - wie er es gerade für richtig hält. Auch wenn einer von beiden auszieht bleibt er dem Vermieter gebenüber voll zahlungspflichtig. Wenn A oder B kündigt, so ist dies unwirksam. Es geht nur gemeinsam. Dann brauchen allerdings beide eine neue Wohnung.

Was A und B untereinander ausmachen interessiert den Vermieter nicht die Bohne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine weitere Möglichkeit wäre, dass A und B gemeinsam den derzeitigen Mietvertrag kündigen. A und B müssen bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete zahlen. B könnte versuchen mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der sicherlich andere Konditionen enthalten wird als der bisherige - verausgesetzt der Vermieter läßt sich darauf ein.

Gruß, Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

KatiThePoser hat folgendes geschrieben::
heisst das, wenn beide mieter einverstanden sind und A sofort ausziehn mag, brauch er auch die 3 Monate keine miete mehr zahlen?


Der VM muss hierA nicht aus dem Mietvertrag entlassen. A kann die Zustimmung zur Kündigung von B verlangen, wobei A die wie im MV die Kü-frist einhalten muss. A bleibt weiterhin dem VM verpflichtet bis der gesamte MV von A und B gemeinsam gekündigt wird. Ansonsten kann dann A gegenüber B seine Ansprüche geltend machen. Das bedeutet während der Kü-frist hälftiger Anteil aus der Mietvertragsverpflichtung , nach der Kü-frist 100%. (hier wenn B den Mietvertrag weiterführt)
Solange A aber die Zustimmung zur Kündigung nicht begehrt, der VM die gesamte Mietzahlung von A verlangt (falls B nicht zahlt) A 100% zahlt.
Kündigen A und B gemeinsam den MV, ist der VM nicht verpflichtet mit einem der Parteien einen neuen MV einzugehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.