Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einstweilige Verfügung wg. Nichteinhaltung des Vertrags?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einstweilige Verfügung wg. Nichteinhaltung des Vertrags?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
delicon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 14:01    Titel: Einstweilige Verfügung wg. Nichteinhaltung des Vertrags? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Angenommen:

Filmproduktion (A) produziert im Auftrag der Agentur (B) einen Kinospot.
Vertraglich vereinbart ist eine dreifache Ratenzahlung der Gesamtkosten von B an A (1.Rate Beginn Dreh, 2.Rate Hälfte, 3. Rate bei Abnahme)

Spot wurde nun fertig gestellt und vor 2 Wochen durch B abgenommen.

1.Frage: Ab wann ist B mit der 3. Rate rechtlich im Zahlungsverzug?

2. Frage:Der Spot ist seit letzter Woche im Kino, da nun die Rechte noch nicht bei der Agentur sind (keine vollständige Bezahlung) ist es möglich eine EV zu beantragen um den Spot bis zur Bezahlung zu stoppen? B versucht die Bezahlung der 3. Rate und verschiedenen Vorwänden hinauszuschieben und trotz erbrachter Leistung zu senken.

Es wäre super wenn Ihr mir helfen könntet. Muss mich dann schnell darum kümmern.

Beste Grüße

Deli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 17:54    Titel: Re: Einstweilige Verfügung wg. Nichteinhaltung des Vertrags? Antworten mit Zitat

delicon hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Angenommen:

Filmproduktion (A) produziert im Auftrag der Agentur (B) einen Kinospot.
Vertraglich vereinbart ist eine dreifache Ratenzahlung der Gesamtkosten von B an A (1.Rate Beginn Dreh, 2.Rate Hälfte, 3. Rate bei Abnahme)

Spot wurde nun fertig gestellt und vor 2 Wochen durch B abgenommen.

1.Frage: Ab wann ist B mit der 3. Rate rechtlich im Zahlungsverzug?

2. Frage:Der Spot ist seit letzter Woche im Kino, da nun die Rechte noch nicht bei der Agentur sind (keine vollständige Bezahlung) ist es möglich eine EV zu beantragen um den Spot bis zur Bezahlung zu stoppen? B versucht die Bezahlung der 3. Rate und verschiedenen Vorwänden hinauszuschieben und trotz erbrachter Leistung zu senken.


zu 1) Verzug ab Abnahme.
zu 2) Nur wenn die Einräumung aller Nutzungsrechte erst nach der Zahlung vereinbart wurde. Sonst ist das eine normale (Geld-)Forderungssache.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
JonSnow
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zu 1) Verzug ab Abnahme.


Verzug oder Fälligkeit?

Nach § 286 Abs. 1 S. 1 BGB kommt ein Schuldner doch erst bei Nichtleistung nach Erhalt einer Mahnung und Fälligkeit der Leistung in Verzug. Bei Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Gegenleistung (hier der Film) oder nach Erhalt einer Rechnung, vgl. § 286 Abs. 2 BGB. Bei einem Werkvertrag wird die Gegenleistung gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB mit Abnahme fällig. Die 30 Tage Frist kann dann auch erst nach diesem Zeitpunkt laufen und auch eine Mahnung wäre erst nach diesem Zeitpunkt möglich.

Zwar ist es nach § 353 HGB bei einem Handelsgeschäft möglich Fälligkeitszinsen zu verlangen, das stellt die Fälligkeit jedoch nicht dem Verzug gleich.

Kann natürlich sein, dass ich etwas übersehen habe, aber grundsätzlich würde ich sagen tritt Verzug nicht mit Abnahme des Werkes ein. Oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JonSnow
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Habe tatsächlich etwas übersehen.

Fälligkeit und Verzug können zusammenfallen, wenn die Mahnung nach § 286 Abs. 2 BGB entbehrlich ist. Im vorliegenden Fall könnte evtl. die Nr. 1 (Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt) oder die Nr. 4 einschlägig sein.
Hoffe ich habe jetzt alles gesehen. Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Superrevisionsinstanz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, da wurde wohl tatsächlich etwas von dem werten Rechtsfreund übersehen. Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.