Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verantwortung des Gartenpflege
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verantwortung des Gartenpflege

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
whizzie39
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:19    Titel: Verantwortung des Gartenpflege Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Koennen jemand mir bitte erklaeren wer zustaendig ist der heck rund um das Garten zu pflegen?

der wohnung ist eine zwei parteien haus, und darf der hinterer Garten benutzen. im Vertrag steht verantwortlichkeit fuer Garten pflege gehoert der mieter, aber bedeutet dass auch fuer den Heck?

Entschuldige mich fuer meine schelchtes Deutsch, ich bin aber Englaenderin.

Vielen Dank


Zuletzt bearbeitet von whizzie39 am 13.10.05, 09:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

I think you are responsible for the 'Heck' too.
Is is a part of the garden you use.

det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 10:15    Titel: Re: Verantwortung des Gartenpflege Antworten mit Zitat

whizzie39 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

Koennen jemand mir bitte erklaeren wer zustaendig ist der heck rund um das Garten zu pflegen?

der wohnung ist eine zwei parteien haus, und darf der hinterer Garten benutzen. im Vertrag steht verantwortlichkeit fuer Garten pflege gehoert der mieter, aber bedeutet dass auch fuer den Heck?

Entschuldige mich fuer meine schelchtes Deutsch, ich bin aber Englaenderin.

Vielen Dank



Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353).Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
Andererseits könnte der VM den Garten auch pflegen lassen , deren Kosten wäre dann im Rahmen nach Anlage 3 zu § 27 II.BV der Nebenkostenabrechnung ansetzbar, sofern dieses per Mietvertrag vereinbart ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
whizzie39
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:41    Titel: Re: Verantwortung des Gartenpflege Antworten mit Zitat

Vielen Dank fuer die hinweis, es hat mir sehr geholfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.