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waruml gibt Vermieter keine zeit ????? Kündigung was nun...

 
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picolini
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:38    Titel: waruml gibt Vermieter keine zeit ????? Kündigung was nun... Antworten mit Zitat

Hallo ich hätte da mal eine Frage

Mieter A- Wohnt Alleine in einer Drei zimmer Wohnung

Mieter A- lernt seine jetzige Freundin kennen die hat 4 Hunde Yorkis (die kleinen)

Jetzt ist die Freundin samt den Hunden zu Mieter A- hingezogen

Vermieter sagte Hunde sollen sofort Raus oder Kündigung

Mieter A- sagte ja wir ziehen aus sobald wir eine Wohnung gefunden haben

Vermieter sagte die Hunde müssen aber doch sofort Raus

( in der Zwischenzeit )

musste Mieter A- noch seine Leibliche Tochter aufnehmen (Mutter ist in Haft)
und Mieter A- geriet dadurch noch in finanziellen Schwierigkeiten und ist jetzt auch noch mit einer Miete im Rückstand

die er aber sobald es ihm möglich ist sofort Zahlen wird

Jetzt aber hat Mieter A- die Kündigung zum 31.11
Wegen Hundehaltung und nicht eingehaltene Mietzahlung

Mieter A- hat aber noch keine neue Wohnung was Vermieter auch weiß

Wohnung steht schon in der Zeitung zum 1.12 Bezug

Vermieter möchte jetzt mit Neuen Mietern die Wohnung besichtigen

Muss Mieter A- jetzt auf die Straße mit Allen

Warum kann Vermieter nicht noch warten bis Mieter A- eine Neue Wohnung gefunden hat

Der einmonatige Mietrückstand will er ja auch noch Zahlen sobald er es kann
Und zur Sicherheit hätte der Vermieter ja noch die Kaution die etwas mehr als eine Monatsmiete ist

Kann Mieter A- noch was machen wenn ja was

Die Hunde sind nicht Laut sie machen keinen Dreck die Wohnung ist Sauber
Mieter A- ist kein Mietnomade oder so

Würde mich über eine Antwort sehr Freuen

Gruß
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alexa_sucht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Hunde lt Mietvertrag erlaubt sind, ist es sein Recht!
Aber er muss dem Mieter eine "gerechte" Frist einräumen!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich scheint es sich um eine fristlose Kündigung zu handeln. Diese ist mit über 1 Monat Zeit als "gerechte" Frist sehr sehr grosszügig bemessen. In der Regel wird 14 Tage Zeit gegeben.
Wenn A bis dahin noch keine Wohnung gefunden hat und nicht auszieht muss der VM Räumungsklage einreichen und das kann dann erstmal dauern. Die Kosten die dadurch entstehen werden bei positiven Ausgang des Verfahrens für den VM von A zu tragen sein. Dazu kommt dann vermutlich noch Schadensersatz wenn ein Nachmieter die Wohnung nicht beziehen konnte usw.. Insgesamt kann das also sehr teuer werden.
A kann in eine Notunterkunft ziehen wenn er keine Wohnung gefunden hat oder aber er bleibt drin wohnen und lässt es auf einen Prozess ankommen. A sollte deshalb schnellstmöglich mit einen Anwalt für Mietrecht Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen. Dieser kann dann am ehesten einschätzen ob die Kündigung vor Gericht erfolg hat.
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

zum 31.11 ist eine lange Zeit, den Tag gibt es nicht oft.

Ansonsten raus aus der Wohnung, das sind 6 Wochen, das reicht um eine neue Bleibe zu finden
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Den Einzug der LG kann der Vermieter nicht widersprechen, allerdings muss er informiert werden. Genauso sehe ich das in Bezug auf die Tochter.
Der VM kann erst fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mind. 2 Monatsmieten im Verzug ist oder mehr, daher ist die Kündigung nichtig, wenn die gemachte Aussage wahrheitsgemäss ist. Begründet sich die Kündigung auf den Ausstand von mehr als 2 MM, kann die Kündigung durch sofortige Bezahlung aller Aussenstände abgewehrt werden. Allerdings nur ein Mal.
Was ist bezüglich der Tierhaltung im MV vereinbart?
Stützt sich der Vermieter bei der Kündigung bezügl. der Hunde auf Vertragsbruch, hätte hier eine schriftliche Abmahnung erfolgen müssen.
Alles in allem würde ich folgendes empfehlen:
alle Schulden sofort bezahlen!
die Hunde woander unterbringen!
Der Kündigung schriftlich widersprechen unter Aufzählung der o.g. Gründe.
Schnellstens eine andere Wohnung suchen und selbst fristgerecht kündigen!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
zum 31.11 ist eine lange Zeit, den Tag gibt es nicht oft.



Aus diesem Grunde ist die Kündigung meiner Ansicht nach unwirksam. Der VM müsste nochmal kündigen.
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picolini
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

sorry....

es ist natürlich der 30 .11 2005 und nicht der 31. Verlegen

na ja und soooo viel zeit ist das auch nicht

es kann sein dass man heute oder Morgen und es kann auch sein dass man erst in zwei Monaten eine neue Wohnung findet

mit Drei personen und dann noch vier Hunde ist das echt nicht so einfach

Mieter A- will und macht ja auch keinen ärger und ist sonst ja auch Ruhiger und auch Sauberer Mieter

er will doch nur etwas mehr Zeit
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

dann bringen Sie Ihre Hundezucht weg und bezahlen Ihre Schulden !

Jetzt wissen Sie wenigstens, welche Folgen es hat, die Wohnung mit Getier und Personen überzubelegen, rein fiktiv übrigens.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 13:44    Titel: Die Köter verkaufen Antworten mit Zitat

Der Mieter könnte auch 2 Probleme auf einen Schlag lösen: Die 4 Yorkshire-Terrier sind ja nicht gerade billig. Also verkaufen und mit dem Erlös die Mietschulden zahlen.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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picolini
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mieter A- wird dann mal nach einer lösung suchen ... Danke

Aber nur um es mal Klar zu stellen

erstens ist es keine Zucht ...Freundin von MieterA- hat die Hunde schon 2/ 10 jahre und 2/ 6 Jahre lang

und hier bei uns wird auch nicht mit Tieren Geld gemacht

für einige hier mögen es gegenstände sein

für uns sind es Lebewesen

und Menschen (so wie man es noch Mensch nennen kann) die so über Tiere reden
von denen braucht und will Mieter A- auch keine Hilfe

sorry aber euch sollte man mal so behandeln wie ihr es vorgeschlagen habt

ich glaube dann würdet ihr euch in die Hose Pi.... und heulend nach Mama rufen
ja ja ich kenne solche Leute nur zu genüge

sollte jetzt aber keine Beleidigung sein (ist halt nur die Warheit)

hiermit schliesse ich dieses Thema
und Danke aber Allen die die mir geantwortet haben ( ausser zwei hier)
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 18:07    Titel: hm...... Antworten mit Zitat

Also ich kann dazu nur sagen das ich innerhalb von drei Tagen eine Wohnung gefunden habe, und das 50 KM weiter weg.
Man muss halt nur aus dem "Knick" kommen...

Grüßle Butterblume69
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

oh, hat die direkte Antwort nicht in den Kram gepasst ?

Auch gut.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="picolini"
hiermit schliesse ich dieses Thema
und Danke aber Allen die die mir geantwortet haben ( ausser zwei hier)[/quote]

Sie hätten sicher noch mehr Antworten erhalten, wenn Sie auch auf die Frage geantwortet hätten, was bezüglich Tierhaltung im Mietvertrag vereinbart ist.
Sonst kann Ihnen keiner wirklich weiterhelfen.
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