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Ausschluß von Sachmängelhaftung bei Kfz-Kauf

 
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jura_markus
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:29    Titel: Ausschluß von Sachmängelhaftung bei Kfz-Kauf Antworten mit Zitat

A kauft bei B ein gebrachten PKW. A ist Privatperson, B ist ein Kfz-Meisterbetrieb. Mit dem Kauffvertrag schließt B jegliche Sachmängelhaftung aus.

Was bedeutet das?
Hat A keine gesetzliche Gewährleistung? Wenn ja, in welchen Fällen muß B für Mängel bzw. Schäden aufkommen?
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PatB.
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

ist der Vertrag zwischen A und B ausgehandelt worden oder hat B dem A die bedingungen des kaufvertrages im rahmen von AGB diktiert ?!
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jura_markus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

B hat die Bedingungen festgelegt
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PatB.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

dann kämen u.U. die Regelungen des § 305 ff BGB in Betracht, da es sich hier um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln könnte, dann müsste der sachliche anwendungsbereich eröffnet sein. bei einem fahrzeughändler gehe ich mal davon aus, dass dieser eröffnet ist.
nach § 309 1 Nr 8b BGB ist nur der ausschluss der gewährleistung von neu hergestellten sachen oder werkleistungen unzulässig. im umkehrschluss ist der gewährleistungsausschluss bei gebrauchten sachen somit zulässig.
wo man dies nun aber in einem gutachten prüft, frag ich mich nun aber selber Geschockt
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ PatB. Das war jetzt aber ein bisschen zu kompliziert gedacht. Winken

Zitat:
§ 475 BGB
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.


Kfz-Meisterbetrieb= Unternehmer
Damit kann bei gebrauchten Sachen Gewährleistungsfrist maximal auf 1 Jahr verkürzt werden. Kompletter Ausschluss daher unwirksam. Folge: Normale Gewährleistungsfrist gilt= 2 Jahre.
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