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Kennt sich jemand damit aus? Anwalt von Herrn A kündigte im laufenden gerichtlichen Verfahren das Mandat. Die Rechtsschutzversicherung gab ihm zuvor die Deckungszusage für das Verfahren. Herr A muss einen anderen Anwalt wegen Anwaltszwang beauftragen. Zahlt die Versicherung die gesamte Vertretung?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 17.10.05, 17:51 Titel:
Könnte mir vorstellen, daß der Versicherer die Mehrkosten, die evtl. über dem liegen, als das was die Beauftragung e i n e s RA gekostet hätte, an dem Versicherten hängen bleiben. Sofern der Versicherte den Wechsel nicht zu verantworten hat(der RA könnte ja z.B. auch versterben) sollte es kein Problem geben.
Mal in den Versicherungsbedingungen nachlesen und beim Versicherer nachfragen.
Der Grund, weshalb der RA das Mandat im laufenden Verfahren niedergelegt hat, ist nicht genannt. Auf jeden Fall ist eine Rücksprache mit der Versicherung ratsam. Hat nämlich der Anwalt keine stichhaltigen Gründe und seinen Auftrag nicht bzw. schlecht erfüllt, dann kann man es auf ein Verfahren nach § 11 RVG (§ 19 BRAGO a.R.) ankommen lassen und ggf. Einwändungen erheben, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Dann müsste sich der Anwalt seine vermeintliche Vergütung einklagen. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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