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recht.de :: Thema anzeigen - Betriebshaftpflicht, Kündigung erst in 4,5 Jahren?
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Betriebshaftpflicht, Kündigung erst in 4,5 Jahren?

 
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Milly
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 07:17    Titel: Betriebshaftpflicht, Kündigung erst in 4,5 Jahren? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie bereits in einem früheren Beitrag erwähnt, muss ich meinen Betrieb zum Ende des Monats aufgeben. Nun habe ich mir bei Vorbereitung der verschiedenen Kündigungen mal meine Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen. Dort steht nun, der nächstmögliche KÜndigungstermin wäre in 4,5 Jahren. Gilt dies auch bei Betriebsschließung oder gibt es so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht? Darüber steht in den Versicherungsbedingungen überhaupt nichts.

Vielen Dank schon einmal
Milly
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Betriebsschließung ist Risikowegfall; der Versicherungsvertrag erlischt mit diesem
Datum (nachzuweisen z.B. durch Gewerbeabmeldung)

Sofern der Betrieb verkauft wird, gilt: Der Versicherungsvertrag geht auf den Erwerber über; der Erwerber (und der Versicherer) hat außerordentliches
Kündigungsrecht.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Betriebsschließung ist Risikowegfall; der Versicherungsvertrag erlischt mit diesem
Datum (nachzuweisen z.B. durch Gewerbeabmeldung)

Sofern der Betrieb verkauft wird, gilt: Der Versicherungsvertrag geht auf den Erwerber über; der Erwerber (und der Versicherer) hat außerordentliches
Kündigungsrecht.
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