Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bonusverzinsung bei Bausparverträgen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bonusverzinsung bei Bausparverträgen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 17:26    Titel: Bonusverzinsung bei Bausparverträgen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube, für folgende Frage ist dieses Forum am besten geeignet:

Es gibt Bausparkassen, die neben dem jährlichen Zins noch einen sogenannten Bonuszins gewähren, welcher nur unter bestimmten Voraussetzungen, meist am Ende der Vertragslaufzeit, ausgezahlt wird. Offenbar in Abhängigkeit der ABB der einzelnen Bausparkassen muß dieser Bonuszins jährlich versteuert werden, obwohl er nicht dem Bausparkonto gutgeschrieben wurde.

Was ist, wenn sich der Bausparer für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens und damit für einen "Verzicht" auf die bisher angesammelten Bonuszinsen entscheidet? Wird dann ein "negativer" Bonus in Höhe der bisher versteuerten Boni "gezahlt", also von den Zinsen, welche dem Bausparkonto gutgeschrieben werden, abgezogen?

Wenn z. B. normale Zinsen für das betreffende Jahr in Höhe von 100 Euro anfallen (und dem Konto gutgeschrieben werden), die Rückverrechnung der bisherigen Boni jedoch 300 Euro ergibt, müßten dann Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von -200 Euro bescheinigt werden. Ist das bei den betroffenen Bausparkassen so der Fall?
Oder wird, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, jede bisherige Steuerbescheinigung für diesen Vertrag rückwirkend berichtigt?

Für sachliche Antworten vielen Dank im voraus.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist so, daß einige Bausparkassen den Bonus nur ausweisen, aber nicht gutschreiben, das ist die Regel, dann ist er auch nicht zu versteuern, aber Vorsicht, der Bonus wird am Ende gezahlt und ist dann voll zu versteuern, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Oft ist der Bonus auch Makulatur, denn es sind viele Voraussetzungen an den Bonus geknüpft: Der Vertrag muß zuteilungsreif sein, also wirklich in der Zuteilung, nicht pauschal bei Auszahlung nach 7 Jahren, dann muß bei einigen Bausparkassen, so bei der weltweit größten Privaten bereits drei jahre vorher angemeldet werden, daß man das Darlehen nicht will, sonst erlischt der Bonus in Form eines Teiles der Gebührenerstattung. Wenn man die Frist versäumt, ist der Bonus erst mal weg oder man muß wieder rund drei Jahre warten.
Also, genau die AGB durchlesen und den Vertreter löchern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Filmsammler hat folgendes geschrieben::
Es ist so, daß einige Bausparkassen den Bonus nur ausweisen, aber nicht gutschreiben, das ist die Regel, dann ist er auch nicht zu versteuern, aber Vorsicht, der Bonus wird am Ende gezahlt und ist dann voll zu versteuern, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Oft ist der Bonus auch Makulatur, denn es sind viele Voraussetzungen an den Bonus geknüpft: Der Vertrag muß zuteilungsreif sein, also wirklich in der Zuteilung, nicht pauschal bei Auszahlung nach 7 Jahren, dann muß bei einigen Bausparkassen, so bei der weltweit größten Privaten bereits drei jahre vorher angemeldet werden, daß man das Darlehen nicht will, sonst erlischt der Bonus in Form eines Teiles der Gebührenerstattung. Wenn man die Frist versäumt, ist der Bonus erst mal weg oder man muß wieder rund drei Jahre warten.
Also, genau die AGB durchlesen und den Vertreter löchern


Hallo,

danke für die Antwort.

Es ist aber tatsächlich so, daß die Bausparkasse den - noch nicht gutgeschriebenen - Bonuszins jährlich mitversteuert, obwohl er noch nicht gutgeschrieben wurde.

In den ABB steht nichts, was meine Frage beantworten würde und einen Vertreter gibt es nicht, da es sich um eine Direkt-Bausparkasse handelt.

Hier mal die Formulierung aus den ABB:
Das Bausparguthaben wird mit 2,5 vom Hundert verzinst...Hat der Bausparer die Bonusverzinsung gewählt, so erhöht sich die Verzinsung... um einen Bonus von 2,5 vom Hundert auf eine Gesamtverzinsung von 5,0 vom Hundert.
...
Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig (wenn diverse Bedingungen, z. B. Laufzeit, Bewertungszahl erfüllt sind).

Meines Erachtens ergibt sich bereits aus der Formulierung "...auf einem Sonderkonto geführt...", daß die Bonuszinsen zu versteuern sind - das war ja auch nicht die Frage. Ich würde nur gern wissen, ob die Bonuszinsen bei Nichtzahlung (z. B. weil die Bedingungen nicht erfüllt sind) wie negative Kapitalerträge, also steuermindernd, anzusehen sind.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

In Deinem Fall ist es so, daß die Zinsen jährlich versteuert werden müssen, da sie ja jährlich gutgeschrieben werden,ebenso kannst Du sie bei Wegfall einmalig steuermindernd geltend machen.
Das mit dem Sonderkonto machen viele Bausparkassen so, so sparen Sie sich die Zinszahlung auf Deine Bonuszinsen, denn das Bonuskonto wird nicht verzinst. Kleiner Trick mit großem Geldeffekt für die Bausparkasse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Filmsammler hat folgendes geschrieben::
In Deinem Fall ist es so, daß die Zinsen jährlich versteuert werden müssen, da sie ja jährlich gutgeschrieben werden,ebenso kannst Du sie bei Wegfall einmalig steuermindernd geltend machen.


Danke, das wollte ich wissen.

Filmsammler hat folgendes geschrieben::
Das mit dem Sonderkonto machen viele Bausparkassen so, so sparen Sie sich die Zinszahlung auf Deine Bonuszinsen, denn das Bonuskonto wird nicht verzinst. Kleiner Trick mit großem Geldeffekt für die Bausparkasse


Hab´s schon gemerkt.. Böse

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.