Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GEZ Abzocken, sich dagegen wehren??!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GEZ Abzocken, sich dagegen wehren??!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
g1s905si
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 09:23    Titel: GEZ Abzocken, sich dagegen wehren??!! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiss zwar das für jeden Empfangbereiten Mediengerät die GEZ Gebühren zu entrichten sind, habe aber trotzdem einige Fragen diesbezüglich. Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren obwohl ich die ÖR Fernsehkanäle garnicht anschaue. Ich habe einen D-Box womit ich ausländische Kanäle empfange. Also zahle ich für den Breitbandkabelanschluss+Provider.Jetzt möchte auch die GEZ Gebühren einkassieren.
Hätte man Erfolgschancen wenn man gegen die GEZ klagen würde?Kann man auch eventuell vor dem Ezropäischen Gerichtshof zu klagen? Man kann ja nicht für einen Dienst Geld einkassieren, was garnicht in Anspruch genommen wird. Ich kann ja auch GET mein Dienst anbieten, man schauen ob sie bezahlen würden.

DANKE!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 09:31    Titel: Re: GEZ Abzocken, sich dagegen wehren??!! Antworten mit Zitat

g1s905si hat folgendes geschrieben::
Hätte man Erfolgschancen wenn man gegen die GEZ klagen würde?

Nö. Aber da das Thema hier schon öfter diskutiert wurde, könnten Sie ja mal die Suchfunktion benutzen. Oder einfach mal die Informationen auf www.gez.de lesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
g1s905si
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist doch ob die Gesetzgebung hierfür auch den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen entsprechen. Ein Gesetz was vor 30 jahren verabschiedet worden ist, muss nicht automatisch auch heute eine Wirkung haben. Vorausgesetzt man klagt und zwingt somit durch Beschlüsse bzw. Gerichtsverfahren eine Korrektur dessen, was dem heutigen Standard nicht entspricht. Diese Gesetzgebung hätte wahrscheinlich vor 30 jahren volle Zustimmung gefunden, da ja jeder Teilnehmer auch sich die ÖR anschauen musste, weil es einfach keine anderen Sender gab. Ich Frage mich ob auch z.B. Amerikanische Soldaten die hier stationiert sind und wahrscheinlich nur über Satellit US-Sender sich anschauen, auch GEZ Gebühren entrichten müssen?

"Allein das Bereithalten von Rundfunkgeräten begründet die Gebührenpflicht. Es kommt nicht darauf an, ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden. Auch auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, DVB-T, Kabel, Satellit) oder in welchem Umfang das Radio und Fernsehgerät genutzt werden, spielt für die Gebührenpflicht keine Rolle."

So lautet das Gesetzt und ist im meinen Augen nicht gerechtfertigt.Daher die Frage ob es tatsächlich keine Chance bei einer Klage sich ergeben würde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.