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Verfasst am: 21.10.05, 13:12 Titel: zu hohes Darlehen erhalten, Bankhaftung?
Hallo zusammen,
seid einiger Zeit versuche ich zu einem eher etwas komplizierten Sachverhalt Meinungen zu erhalten, vielleicht hat hier der eine oder andere ja auch eine Idee dazu.
Der Sachverhalt stelt sich folgendermaßen dar:
Beim Kauf einer Immobilie durch ein Ehepaar wurde über die Finanzierung mit EINER Bank verhandelt, die aber auch Finanzierungen für eine andere Bank mit vergibt.
Die Immobilie war neu und hatte einen Kaufpreis von 320000,- DM.
Es wurde zwei Darlehen gewährt von 270000,- und 90000,- DM.
Eigenkapital war nicht vorhanden, weitere Vereinbarungen wurden nicht geschlossen.
Zum Erwerbszeitpunkt beide Berufstätig mit netto ca. 6000,- DM.
Dann absehbar einer arbeitslos, und, und, ALG-II...................., Zahlung stockt, Immobilie soll versteigert werden........
Jetzt meine Fragen zu diesem Thema das sicherlich viele interessieren dürfte:
Ist der Bank hier ein gewisses Mitverschulden anzulasten, wegen zu hoher Kreditvergabe und dadurch zu hoher monatlicher Belastungen?
Wie sehen die Richtlinien einer Bank für eine Kreditvergabe im Normalfall aus?
Für den Fall das die Bank hier ein Mitverschulden trifft, wie kann man da tätig werden, bzw. an wen muß man sich wenden?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 21.10.05, 16:07 Titel:
Hallo Kranych,
die Bank vergibt Darlehen nicht nach allgemeinen oder gesetzlichen Vorlagen, sondern nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde seit Jahren bei der Bank, gibt es Kontoüberziehungen, welche Belastungen gehen vom Girokonto ab usw. usw. Das sind die wichtigsten Kriterien.
Normaler Weise wird bei der Kreditvergabe gemeinschaftlich mit der Bank eine Aufstellung der wiederkehrenden monatlichen Kosten gemacht. Unterm Strich bleibt eine Summe übrig, die dann zur Tilgung des Kredites verwendet werden kann.
Reicht diese Summe nicht aus, entscheidet sich die Bank i.d.R. gegen eine Kreditvergabe. Maßgeblich sind hier die Angaben der künftigen Kreditnehmer.
Zitat:
Dann absehbar einer arbeitslos
Falls das schon zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung absehbar war, hätte der Kreditnehmer die Bank darauf aufmerksam machen müssen, da ja eine Arbeitslosigkeit ein bedeutender Einschnitt in die Finanzierung darstellt.
Geht man von 1% Zins und Tilgung aus, liegt die monatliche Zahllast in diesem Beispiel bei DM 3.600,00. Bei einem gemeinschaftlichen Einkommen von DM 6.000,00 schon ein großer Batzen, aber wenn die Lebensumstände auf Grund der vorhergegangenen Kostenanalyse diese Summe zulassen - warum hätte die Bank den Kredit nicht gewähren sollen ?
Ihre Frage repräsentiert so eine der Einstellungen in diesem unserem Lande die ich nur noch lächerlich finden kann: Einerseits schreien alle es wäre alles viel zu stark reglementiert - dann aber plötzlich heisst es 'Hättte die böse böse Bank mich an dem Kredit nicht hindern müssen ???'
1. habt Ihr den Kredit wohl in dieser Höhe beantragt...die Bank wird Euch das Geld kaum ungefragt aufs Auge gedrückt haben
2. wird es sicher seinen Grund haben, warum die Bank Euch eine Summe über den eigentlichen Kaufpreis HINAUS bewilligt hat...die "Nebenkosten" wie z.B. Notargebühren, Makler, Grundbucheintragung etc hattet Ihr ja offensichtlich auch nicht!
3. bei einem monatlichen Einkommen von 6000 DM zur Zeit der Kreditbewilligung wäret Ihr durchaus in der Lage gewesen, diesen ohne Probleme zurückzuzahlen...somit stellt sich die Frage, ob Ihr einen zu HOHEN Kredit bekommen habt, doch gar nicht.
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