Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zurück zur GKV?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zurück zur GKV?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stranddrache
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 15:34    Titel: Zurück zur GKV?! Antworten mit Zitat

Hallo,

momentane Situation:

Ich bin Student und werde es wohl noch eine Weile bleiben.
Ab April 2006 falle ich aufgrund meines Alters aus der Versicherung meines Vaters raus. Dieser ist privatversichert.
Bei Studienbeginn habe ich eine unwiderrufliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht unterschrieben.

Welche Möglichkeiten gibt es, um trotzdem wieder in den Genuß der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen?

Danke
Stranddrache
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Die Befreiung von der Krankenversicherung als Student erlischt, wenn Sie mit Ihrem Studium fertig sind bzw. nicht mehr eingeschrieben sind.

Wenn Sie nach dem Studium eine Beschäftigung aufnehmen, können / müssen Sie sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stranddrache
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Mit den Augen rollen Gibt es evtl die Möglichkeit eine Exmatrikulation zu umgehen, durch das Aufnehmen
einer Beschäftigung, die versicherungpflichitg ist? Falls ja wie wird sowas gehandhabt?

Komme auf diese Idee, da in dem Schreiben als Unterpunkt aufgeführt wird:

Keine Auswirkungen hat jedoch die Befreiung von der studentischen
Krankenversicherung auf eine Beschäftigung, die während der
Dauer des Studiums ausgeübt wird und die der Versicherungspflicht
unterliegt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, dies ist meines Erachtens nach nicht möglich, denn der § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V sagt aus, dass ordentlich Studierende, die während Ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungsfrei sind.

Um kein ordentlich Studierender zu sein, müssten Sie unter anderem in mindestens 29 Wochen / Jahr mehr als 20 Stunden / Wochen arbeiten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Nein, dies ist meines Erachtens nach nicht möglich, denn der § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V sagt aus, dass ordentlich Studierende, die während Ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungsfrei sind.

Um kein ordentlich Studierender zu sein, müssten Sie unter anderem in mindestens 29 Wochen / Jahr mehr als 20 Stunden / Wochen arbeiten.


Und was spräche gegen eine Beschäftigung über 20 Stunden / Woche ?

Die Pflicht aufgrund der Beschäftigung verdrängt die Befreiung in der studentischen Versicherung.

Ergo bestünde eine Mitgliedschaft in der GKV auch während des Studiums, solange die Beschäftigung aufrecht erhalten bleibt.

Die versicherungsrechtliche Beurteilung hat ja auf die Immatrikulation keine Auswirkungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stranddrache
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Dachte ich mir auch.
Die Frage ist allerdings, ob ich aus der GKV wieder rausfliege, wenn ich der Beschäftigung nicht mehr nachgehe?

Also quasi die 29 Wochen mehr als 20h arbeite und danach der Beschäftigung nicht mehr nachgehe? Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern Sie dann weiterhin studieren, entfällt die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, weil Sie dann ja wieder Student sind, von deren Versicherungspflicht Sie sich ja befreit haben.

Aus diesem Grund hatte ich im Grunde schon ausgeschlossen, dass Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten wollen, vorallem da Arbeitsstunden am Wochenende und in den Abendstunden nicht zu den 20 Stunden gezählt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stranddrache
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Urgs... blödes Recht... dachte ich könnte dies doch noch irgendwie umgehen.
Danke für die Informationen....

Gruß Stranddrache
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.