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KFZ-Versicherungswechsel zum Jahresende o. mit Autowechsel

 
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Murmele
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Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 16:32    Titel: KFZ-Versicherungswechsel zum Jahresende o. mit Autowechsel Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Bin in der KFZ-Versicherung momentan in SF 14 eingestuft, in der HPfl. wie auch Vollkasko. Im Juli hat ich einen kleinen Unfall mit einem Radfahrer, der dabei leicht verletzt wurde und 2 Tage stationär aufgenommen wurde. Ich gehe von aus, daß ich die Schadenshöhe nicht mehr selbst regulieren kann, also die Versicherung es übernimmt und mich dann entsprechend im neuen Jahr zurückstuft, in meinem Fall in SF 6 in der Hpfl.. Sachschäden waren keine zu verzeichnen, weder beim Radler noch an meinem Fahrzeug. Die Versicherung hat den Schadensfall noch nicht fertig bearbeitet. Ich trage mich sowieso mit dem Gedanken, die Versicherung zu wechseln.
Sollte der Schadensfall von der Versicherung reguliert werden, bin ich ab 01.01. automatisch in SF 6 zurückgestuft. Da ich mich auch Fahrzeugmäßig verändern möchte, also ein anders Auto kaufen, neu oder Jahreswagen, kann ich ja sofort die Versicherung wechseln. Nun gibt es ja Versicherungen auf dem Markt, wo man den Rabattretter extra abschließen kann, d.h. bei einem Unfall im Jahr, wird man nicht zurückgestuft. Meine Überlegung nun dazu: Sollte ich dieses Jahr wirklich noch das Fahrzéug wechseln, würde ich sowieso die Versicherung wechseln und den Rabbattretter mit abschließen.
Nun die Frage:
Wechsle ich dieses Jahr noch die Versicherung, würde ich in SF 14 bleiben, mit dem Rabattretter auch weiterhin ohne Schadensereignis behandelt werden? Und wäre ich dann in 2006 automatisch in SF 15? Oder meldet die Vorversicherung den Schaden und ich werde noch dieses Jahr neu eingestuft? Wie wird versicherungstechnisch dies behandelt? Vielleicht kann mir dazu jemand Auskunft geben? Normal wird ja jedes Schadensereignis von der Vorversicherung an die Neue gemeldet, aber dann schon dieses Jahr oder erst zum neuen Jahr die neue Einstufung?
Sollte ich in den nächsten Wochen kein mir zusagendes Auto finden (habe da schon sehr konkrete Vortellungen) , wie kann man auf anderem legalen Wege evtl. die SF-Klasse halbwegs retten? Wäre nett und sehr hilfreich wenn jemand dazu Tipps parat hat! Danke, MURMELE
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Sache mit dem Rabattretter würde ich mich nicht verlassen.

Der neue Versicherer wird in jedem Fall beim Vorversicherer nachfragen. Dann wird ihm der Schaden in 2005 gemeldet. Somit findet eine entsprechende Rückstufung statt.

Meiner Meinung nach gibt es keine legale Möglichkeit, dem zu entkommen. Ich lasse mich aber gerne von weiteren Experten eines Besseren belehren.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:04    Titel: Re: KFZ-Versicherungswechsel zum Jahresende o. mit Autowechs Antworten mit Zitat

Murmele hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Bin in der KFZ-Versicherung momentan in SF 14 eingestuft, in der HPfl. wie auch Vollkasko. Im Juli hat ich einen kleinen Unfall mit einem Radfahrer, der dabei leicht verletzt wurde und 2 Tage stationär aufgenommen wurde. Ich gehe von aus, daß ich die Schadenshöhe nicht mehr selbst regulieren kann, also die Versicherung es übernimmt und mich dann entsprechend im neuen Jahr zurückstuft, in meinem Fall in SF 6 in der Hpfl.. Sachschäden waren keine zu verzeichnen, weder beim Radler noch an meinem Fahrzeug. Die Versicherung hat den Schadensfall noch nicht fertig bearbeitet. Ich trage mich sowieso mit dem Gedanken, die Versicherung zu wechseln.
Sollte der Schadensfall von der Versicherung reguliert werden, bin ich ab 01.01. automatisch in SF 6 zurückgestuft. Da ich mich auch Fahrzeugmäßig verändern möchte, also ein anders Auto kaufen, neu oder Jahreswagen, kann ich ja sofort die Versicherung wechseln. Nun gibt es ja Versicherungen auf dem Markt, wo man den Rabattretter extra abschließen kann, d.h. bei einem Unfall im Jahr, wird man nicht zurückgestuft. Meine Überlegung nun dazu: Sollte ich dieses Jahr wirklich noch das Fahrzéug wechseln, würde ich sowieso die Versicherung wechseln und den Rabbattretter mit abschließen.
Nun die Frage:
Wechsle ich dieses Jahr noch die Versicherung, würde ich in SF 14 bleiben, mit dem Rabattretter auch weiterhin ohne Schadensereignis behandelt werden? Und wäre ich dann in 2006 automatisch in SF 15? Oder meldet die Vorversicherung den Schaden und ich werde noch dieses Jahr neu eingestuft? Wie wird versicherungstechnisch dies behandelt? Vielleicht kann mir dazu jemand Auskunft geben? Normal wird ja jedes Schadensereignis von der Vorversicherung an die Neue gemeldet, aber dann schon dieses Jahr oder erst zum neuen Jahr die neue Einstufung?
Sollte ich in den nächsten Wochen kein mir zusagendes Auto finden (habe da schon sehr konkrete Vortellungen) , wie kann man auf anderem legalen Wege evtl. die SF-Klasse halbwegs retten? Wäre nett und sehr hilfreich wenn jemand dazu Tipps parat hat! Danke, MURMELE


Meine Empfehlung: Für das bisherige Auto noch dieses Jahr eine Vollkasko-Versicherung abschließen (ich gehe davon aus, daß keine besteht!).

Außerdem: Nicht per sofort kündigen, sondern ganz normal zum 31.12. (2005) und erst ab 01.01.2006 in die neue Versicherung eintreten.

Warum noch 2005 eine Vollkasko abschließen? Na - überleg´ mal...

MfG

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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich gehe davon aus, daß das mit dem Rabattretter zwar eine interessante Idee ist, jedoch im vorliegenden Fall nicht zum gewünschten Ergebnis führen wird.

Gründe:

- Der Unfall ereignete sich vor Abschluß eines "Rabattretter-Vertrages",
- die meisten Versicherungen gewähren den Rabattretter erst bei einer SF-Klasse, die recht hoch ist, SF 14 ist da nicht hoch genug.

MfG

Ronald
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Murmele
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Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,
falsch verstanden oder ich habe es schlecht formuliert. Ich habe ja beide Versicherungen schon seit Jahren und jetzt liegt nur 1 Haftpflichtschaden vor, die Vollkasko bleibt unberührt, da an meinem Auto keinerlei Schaden ist. Mich interessiert nur, ob der Schaden aus diesem Jahr erst zum 01.01. 2006 in der neuen Versicherung in der Einstufung zum tragen kommt, oder ob ich , sofern ich das Auto wechsle und damit auch die Versicherung mit dem Rabbattretter, ich in Zukunft so behandelt werde, als sei kein Schaden reguliert wurden!?
Gruß MURMELE
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Murmele
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Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, Rabbattretter würde bei mir zum tragen kommen, laut dem nachzulesenden Tarifbestimmungen bei der KFZ-Versicherung eines großen deutschen Automobilclubs Lachen , dort mindestens SF 6, oder mindestens 1 Jahr unfallfrei o.ä.
Möglich wäre es also, aber ich würde mich dann trotzdem noch richtig vor Ort beraten lassen. Nur, ab wann wird umgestuft mit dem alten Schaden? Kann man dem entgehen?
Neuanschaffung eines Autos, wegen so einer Lapalie ist natürlich nonsens, aber wir haben es eh auf absehbare Zeit geplant und den Versicherungswechsel eben auch, daher wäre der Zeitpunkt fast ideal dazu! Gruß MURMELE
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Schön, wenn eine Vollkasko besteht, dann hat man nicht die "Rennerei" mit dem Abschluß...

Es ist davon auszugehen, daß der regulierte Schadensfall - sofern er nicht vom Versicherungsnehmer übernommen wird - auf die Hochstufung Einfluß nehmen wird. Und zwar in der bekannten Form: Schlechtere SF-Klasse ab 01.01.2006. Der Rabattretter-Vertrag nützt nichts, da der Unfall vor Abschluß dieses Vertrages geschah, eine Schlechterstufung wird erfolgen!

MfG

Ronald
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Murmele
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Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Dann kann ich trotzdem wechseln und warten, was die bisherige Versicherung als Schadensregulierung errechnet. Da aber der Personenschaden vorlag mit Krankentransport und Klinikaufenthalt, gehe ich von aus, daß ich die Schadenshöhe nicht nachträglich reguliere, da die Kosten sicher rel. hoch sind. Dann muß ich wohl leider mit der Rückstufung leben, ob mit neuem oder alten Auto, auf jedem Fall aber in neuer Versicherung!
Schönes Wochenende noch, Danke und viele Grüße, MURMELE
PS: heißt übrigens nicht Rabattretter was ich meinte, sondern Rabattschutz, den man optional zu gewissen Bedingungen zusätzlich abschließen kann. Für mich leider zu spät, wie ich den Antworten entnehmen konnte Weinen
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