Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Käfer
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Käfer

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Käfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 13:24    Titel: Käfer Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Ein Mann lebt seit 25 Jahren mit einer Frau zusammen. Es wurde dazu nichts Schriftliches fixiert.

Jetzt stirbt diese Frau.

Der Mann sagt, das seine verstorbene Lebensgefährtin schon immer eine normale Erdbestattung wollte.
Der Sohn (der nächste Verwandte) der verstorbenen Frau will aber eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung.

Es ist nichts schriftlich fixiert. Auch im Testament nicht.

Wer hat das Recht über die Bestattung zu bestimmen?

Käfer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sohn will anscheinend Geld sparen, da er für die Begräbniskosten aufkommen muss.

Hier wird es schwer. Gibt es noch andere Angehörige, die anderer Meinung sind als der Sohn? Die auch vom Wunsch der Verstorbenen erfahren haben?

Ansonsten sind mündliche Äußerungen eher nichtig. Zumindest testamentarische Verfügungen müssen handschriftlich sein und/oder unter Zeugen oder mit Notar. Hörte ich mal.

Nun könnte man selbst ein Erdbegräbnis auf eigene Kosten anbieten. So man Geld hat und es einem Wert ist. Antelige Kosten des Sohnes sollte man einfordern. Möglichst einvernehmlich.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Käfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Gibt es noch andere Angehörige, die anderer Meinung sind als der Sohn? Die auch vom Wunsch der Verstorbenen erfahren haben?


Es gibt keine "nächste" Angehörigen. Nur ein Enkel (vom Sohn).

Käfer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.