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Verfasst am: 27.10.05, 11:59 Titel: Selbstauskunft bei Darlehen
Guten Tag
kurz zu meiner Situation:
Ich un dmein Bruder sind Vollwaise und wir haben geerbt.
Ein Haus auf dem noch ein hohes Darlehen ist und Geld.
Das Geld reicht voll und ganz das Darlehen dann im September wenn das Darlehen eigentlich neu verhandelt werden sollte abzubezahlen.
Das Darlehen soll nun überschrieben werden auf unsere Namen und die Bank verlangt von uns eine Selbstauskunft, dabei ist klar (ich bin Student, und mein Bruder in der Lehre), dass wir das Darlehen anhand von unseren Einkommensverhältnissen nie finanzieren könnten.
Das Geld was wir haben welches wir zum Abbezahlen nehmen werden ist auch auf dieser Bank angelegt.
Meine Frage nun: Muß ich diese Selbstauskunft ausfüllen wenn ich das Darlehen übernehme oder nicht?
Wenn ja was hätte diese Selbstauskunft für evt. Folgen für mich.
Ja die Wissen ja vom vorhaben bzw die bank kam auf mich zu und sie wollen, daß wir das Darlehen umschreiben und die Bank sagt zu mir es muß sein dass ich diese selbstauskunft mache.
die Bank ist verpflichtet (§ 18 KWG sowie laufende Rechtsprechung), sich bei Kreditherauslage aber auch später in regelmäßigen Abständen, aktuelle Einkommens- und Vermögensunterlagen vorlegen zu lassen.
Diese bestehen in einer Selbstauskunft sowie geeigneten Nachweisen (da als Student kein Einkommen besteht, wäre hier das Vermögen (über den Erbschein, bzw. die Geldanlagen bei der Bank) nachzuweisen).
Diese Pflicht der Bank dient zum einen der Bank, soll aber vor allem den Kunden schützen, Kredite aufzunehmen, die ihn überfordern.
Im Erbfall tritt der Erbe (in dem Fall die Erbengemeinschaft) in den bestehenden Kreditvertrag ein. Damit übernimmt der Erbe nicht nur die Verpflichtung, die Raten zu zahlen, sondern auch alle anderen Nebenpflichten aus dem Vertrag. So ist z.B. verpflichtet, eine Adressänderung der Bank mitzuteilen. Im Darlehensvertrag ist mit Sicherheit eine Regelung enthalten, Bonitätsunterlagen auf Anforderung der Bank vorzulegen. Hierzu ist der Erbe dann auch verpflichtet.
Der Erbe ist also verpflichtet, eine Selbstauskunft einzureichen. Dies ist auch fachlich sinnvoll. Aus dem (nicht vorhandenen) Einkommen können die Raten nicht gezahlt werden. Je nachdem, wie liquide die ebenfalls vererbten Geldanlagen sind, ist es notwendig, den Vertrag anzupassen, dass die fälligen Raten verringert oder ausgesetzt werden. Wie kann ich das mit der Bank diskutieren, wenn die Bank meine Verhältnisse nicht kennt?
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