Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rükgängigmachung der anerkannten Schadenzahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rükgängigmachung der anerkannten Schadenzahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
wolfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 06:58    Titel: Rükgängigmachung der anerkannten Schadenzahlung Antworten mit Zitat

Hallo zuammen,
wer kennt sich mit folgendem Problem aus ??
Nach einem unverschuldetem Autounfall wurden dem Geschädigten diverse Zahlungen
von der gegnerischen Versicherung anerkannt und auch schon ausbezahlt. Nach ca.5 Wochen seit der letzten Abschlagszahlung fält der Versicherung ein, die gesamten vorher
ausbezahlten und auch schon anerkannten Zahlungen in Frage zu stellen und auch noch dazu das Geld zurückzuverlangen. Ist dies überhaupt rechtlich haltbar ??

Vielen Dank im voraus für eure Meinung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hier stellt sich die Frage was die Grundlage für die bisherigen Zahlungen war und aus welchem Grund diese Zahlungen nun verweigert bzw. zurückgefordert werden.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

abschlagszahlungen unter vorbehalt?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wolfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.. Kein Vorbehalt
nur der Schbearbeiter hat gewechselt und schon kommen z.B. 500 Euro weniger Schmerzensgeld raus, Nutzungsausfall 200 € weniger usw.

Hoffentlich ] N I C H T A........ versichert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

wolfi hat folgendes geschrieben::
Hoffentlich ] N I C H T A........ versichert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


"Da hast du ab dem ersten Augenblick ein festes Bündnis mit dem Glück,......"

und im Schadensfall kriegst du auch nichts zurück, eine All.... fürs Leben.

Sorry, aber mir war grad mal danach.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wolfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Marnieren haben die wie so klitzekleine Direktversicherer !!!! Aber sie sind ja die größten
und auch die ???????? sorry mir ist auch danach !!!!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.