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Verfasst am: 09.11.05, 10:33 Titel: Ab wann beginnt die Verjährung von Anwaltsgebühren?
Hallo Community,
sagen wir mal man hat im Jahr 2001 einen RA beauftragt ein Mahnverfahren gegen einen Schuldner zu veranlassen, der Mahnbescheid konnte jedoch nicht zugestellt werden, da Schuldner unbekannt verzogen. Dies teilt einem der RA schriftlich mit und man bittet den RA auch schriftlich um Rat, wie man in der Sache weitermachen soll. Man bekommt keine Antwort vom RA und selber hakt man auch nicht mehr nach und vergißt das ganze langsam.
Plötzlich bekommt man aber nach über 4 Jahren eine Rechnung vom RA aufgeschlüsselt nach Rechtsanwaltgebühr und Gerichtsgebühren für das Mahnverfahren aus dem Jahre 2001.
Nun die Frage, wann beginnt hier eigentlich die Verjährungsfrist? Muß vorher irgendwie offiziell eine Mandatsniederlegung erklärt werden oder ist einfach nur das Jahr der Leistungserbringung ausschlaggebend? Ist die Sache also bereits verjährt?
d.h. es spielt keine Rolle, ob ein Fall (wie auch immer) zu einem exakten Datum abgeschlossen wurde oder das ganze praktisch unerledigt liegen geblieben ist - theoretisch könnte der Anwalt doch jetzt seine Bemühungen wieder aufnehmen oder hat er nach solanger Zeit gar keinen Auftrag mehr?
andere Frage: müßte das ganze nicht bereits zum 31.12.2003 verjährt sein (altes Schuldrecht)?
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