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Verfasst am: 27.10.05, 07:38 Titel: Verkehrsunfall auf dem Weg von der Arbeit
Hallo !!!
Nehmen wir mal folgendes an...
Ein Arbeitnehmer befindet sich mit dem Fahrrad auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kürzester Weg und auf dem Fahrradweg.
An einer Ausfahrt wird er von einem Auto angefahren der PKW führer hat nach seinen angaben den Vorfahrtsberechtigten Radfahrer glatt übersehen.
Der Radfahrer schlägt mit dem Gesicht auf die Motorhaube folgen 2 Zähne Fehlen ein dritter wird beschädigt schwellungen im Gesicht abschürfungen das Fahrrad Schrott.
Der Krankenwagen nimmt das ganze als Wegeunfall auf Der Arbeitnehmer meldet das ganze auch so bei seinem Arbeitgeber.
Die Frage ist nun wer bezahlt in welchem Umfang den Schaden an den Zähnen die Unfallkasse oder sie Haftpflicht des PKW fahrers??
Ist es für en Fahrradfahrer sinnvoll seine Interessen von einem Anwalt vertreten zu lassen oder kann er davon ausgehen das sämtliche Kosten von der einen oder anderen Versicherung übernommen werden??
Um die Kosten der ärztlichen Behandlung kümmert sich die Berufsgenossenschaft; das kann dem Radfahrer aber egal sein, der merkt nix davon, ob seine Krankenkasse oder die BG davon betroffen ist.
Der Radfahrer hat außerdem noch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für das Fahrrad gegen den Autofahrer bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Der Radfahrer sollte sich hier rechtsanwaltlichen Rat holen; die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes kann ein Laie nicht abschätzen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Um die Kosten der ärztlichen Behandlung kümmert sich die Berufsgenossenschaft; das kann dem Radfahrer aber egal sein, der merkt nix davon, ob seine Krankenkasse oder die BG davon betroffen ist.
Ja, die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten, aber auch da sollte eine Heil- und Kostenplan eingereicht werden, wenn prothetische Versorgung erfolgt. Egal ist es nicht, ob Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, da die BG evtl. mehr Kosten übernimmt.
Die BG nimmt dann hintenrum Regress gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflicht. Geht den Radfahrer aber nix an, bekommt nix davon mit.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Um die Kosten der ärztlichen Behandlung kümmert sich die Berufsgenossenschaft; das kann dem Radfahrer aber egal sein, der merkt nix davon, ob seine Krankenkasse oder die BG davon betroffen ist.
...,da die BG evtl. mehr Kosten übernimmt.
1. keine Praxisgebühr
2. keine Medikamentenzuzahlung
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Alles Vorteile gegenüber der Krankenversicherung. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Bei Zahnersatz ist der Unterschied zwischen BG und KV sehr erheblich. Die Krankenkasse würde nur die Hälfte der billigstmöglichen Versorgung zahlen.
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