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Verfasst am: 31.10.05, 16:07 Titel: Kredit mit 2 Kreditnehmern
Hallo Forum,
Mal eine Frage, A und B (nicht verheiratet) haben vor einiger Zeit gemeinsam einen Kredit aufgenommen. A ist erster, B zweiter Kreditnehmer. Bei Trennung wurde vereinbart, dass A den Kredit allein zurückzahlt (leider nicht schriftlich). Nun hat A nicht mehr gezahlt und die Bank belogen, und der Kredit wurde gekündigt. A tut seit dem unsichtbar und ist nicht aufzufinden, so dass B allein auf den Schulden sitzen bleibt.
Hat B nun irgendeine rechtliche Handhabe, um das Geld von A zurückzufordern?
Verfasst am: 31.10.05, 16:12 Titel: Re: Kredit mit 2 Kreditnehmern
mogidala hat folgendes geschrieben::
Hat B nun irgendeine rechtliche Handhabe, um das Geld von A zurückzufordern?
Ja, aber da es ein gemeinsamer Kredit von zwei Personen war, kann B nur noch die Hälfte des gezahlten Restbetrages von A als dessen Anteil an den Schulden zurückfordern.
Die Vereinbarung zur Folge bei Trennung müsste im Zweifel bewiesen werden. Wenn es nichts schriftliches gibt, zum Beispiel durch Zeugen.
Sorry Nebelhörnchen, das sehe ich aber anders. Oder es war richtig gemeint und nur falsch ausgedrückt.
Es besteht zwischen A und B eine Vereinbarung, dass A das Darlehen zahlt. Wenn die Bank B als weiteren Kreditnehmer in die Haftung nimmt, ändert das nichts an der Vereinbarung zwischen A und B. Folglich kann der Gesamte Betrag von A zurückgefordert werden und nicht nur die Hälfte.
Wenn A nicht freiwillig zahlt muß B ein Mahnverfahren betreiben und den Anspruch nötigenfalls beweisen. _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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