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Ich habe im letzten Jahr die Klage auf Übertragung der Alleinsorge an mich gewonnen. Dem Vater wurde ein Umgangsrecht niedergeschriben (jedes 1.u.3. WE).
Da meine Große alle 14 Tage geht, machte ich ihm den Vorschlag, ebenso zu verfahren was er zunächst nicht wollte.
Dann gab es eine Zeit Probleme, da das Kind nicht mit zum Vater wollte und ich ließ ihn zu Hause, bin aber zur Beratungsstelle um den Kontakt wieder aufzubauen.
Der Vater legte mir das trotzdem als Schikane aus und stellte Antrag beim FG auf
Erweiterung der Umgangsregelung.
Ich antwortete über mein Anwalt entsprechend.
Nun hat der "NEUE RICHTER" am FG dem Antragsteller die PKH verweigert, da er ein Auto hat !?
[b]und mein Anwalt will von mir nun 310,00 EURO [/b] und wie kommen 3.000,-- Euro Streitwert hin ???
Da ich ohne Job bin also Hartz IV und zwei Kinder habe, bleibt nicht mal eine Ratenzahlung anzubieten ? muß ICH und Warum meinen Anwalt zahlen ?
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