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Verfasst am: 04.11.05, 10:26 Titel: Unzufriedenheit mit Kanzlei
Seit langem versuche ich, für betagte CH-Angehörige einer deutsch/schweizerischen Erbengemeinschaft (D = 2 Parteien 55%/30%, CH = 15%) die ihnen zustehenden - und in Deutschland bereits versteuerten! - Anteile an Pachtzinseinnahmen bei der beauftragten Kanzlei in Düsseldorf einzuverlangen. Obschon ich für den schweizerischen Teil als legitimierter Bevollmächtigter handle, geht diese Kanzlei nicht auf meine Briefe ein. Sie erstellt seit Jahren keine Abrechnung mehr. Auch die eingeschaltete Rechtsanwaltskammer scheint sich offenbar nicht sonderlich an diesem Vorgehen zu stören und zeigt wenig Hilfsbereitschaft zur Lösung des Konfliktes. Die 30%-Partei in D versucht ebenfalls alles um zu ihrem Recht zu kommen, zuletzt sogar mit einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf. Zur 55%-Partei bestehen keine Kontakte, die Berechtigten sind uns nicht bekannt.
Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, um mich gegen die Geschäftsabwicklung der Düsseldorfer Kanzlei zu wehren?
Sie nehmen sich einen Anwalt und verklagen die Kanzlei. So simpel ist das.
Und falls sie eher ins "Ich habe zwar keine Ahnung, ich bin auch nicht bereit mitzudenken, mich interessiert auch das Recht nicht, solange nur meine Taschen gefüllt werden" - Gruppierung gehören, lernen Sie so auch noch was dazu. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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