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Verfasst am: 01.11.05, 11:31 Titel: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis"
Firma F initiiert eine Veranstaltung für ausschließlich geladene Gäste. Die Zielgruppe könnten zB Mitarbeiter oder assoziierte Händler oder VIP-Kunden sein.
Ohne Öffentlichkeit, ohne Presse, rein im internen Kreis. Es wird kein Eintritt verlangt.
Dort werden Filme gezeigt und Musik abgespielt, ohne das rechtlich mit den Urhebern oder Nutzungsinhabern abgeklärt zu haben.
Am Anfang einer DVD steht bspw.: Öffentliche Aufführung, Vermietung und Verkauf sind nicht gestattet. Verwendung nur im privaten Kreis.
Haben wir es im vorliegenden Fall auch mit einer Art von privatem Kreis zu tun?
Gucke ich zu Hause mit Freunden eine DVD, ist das ja ein privater Kreis.
Ist die Firma nun der Privatmann und die Mitarbeiter/Händler/VIP-Kunden seine Freunde?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Trotzdem interessiert mich die korrekte rechtliche Lage.
Verfasst am: 01.11.05, 13:01 Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis&
Spätestens, wenn die eventuell gereichten Häppchen von der Steuer abgesetzt werden sollen, ist es wohl eine geschäftliche Zusammenkunft. Aber auch so habe ich Zweifel, daß das als privater Kreis durchgehen würde.
Jackie hat folgendes geschrieben::
Ist die Firma nun der Privatmann und die Mitarbeiter/Händler/VIP-Kunden seine Freunde?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mir ist schon klar, dass man das nicht 1:1 vergleichen kann. Aber gibt es denn keinen Unterschied zwischen "intern" und öffentlich? Wo beginnt Öffentlichkeit?
Anderes Beispiel: eine neue Fernsehserie wird geplant. Im Zuge der Vorbereitungen wird neben "Treatment" und "Storyboard" auch ein so genannter "Dummie" erstellt, d.h. ein kurzer Film, der unter Zuhilfenahme von Filmausschnitten und Musiken (rechtlich nicht geklärter Herkunft) erstellt wird und der Illustration des geplanten Vorhabens dient. Dieser Film wird einem ausgewählten Kreis von Personen präsentiert. Vielleicht wird er zu diesem Zweck auch verschickt. Im Vorspann des Films gibt es den Hinweis, dass der Film nur für "interne Präsentation" bestimmt ist und nicht verkauft, vermietet etc. und nicht an Dritte weitergeleitet werden darf.
Ist das rechtlich haltbar?
Dabei interessiert mich nicht nur, ob es STRENG GENOMMEN illegal ist, sondern auch die Relevanz in der rechtlichen Praxis.
Verfasst am: 03.11.05, 19:41 Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis&
Jackie hat folgendes geschrieben::
Firma F initiiert eine Veranstaltung für ausschließlich geladene Gäste. Die Zielgruppe könnten zB Mitarbeiter oder assoziierte Händler oder VIP-Kunden sein.
Ohne Öffentlichkeit, ohne Presse, rein im internen Kreis. Es wird kein Eintritt verlangt.
Dort werden Filme gezeigt und Musik abgespielt, ohne das rechtlich mit den Urhebern oder Nutzungsinhabern abgeklärt zu haben.
Am Anfang einer DVD steht bspw.: Öffentliche Aufführung, Vermietung und Verkauf sind nicht gestattet. Verwendung nur im privaten Kreis.
Assoziierte Händler oder VIP-Kunden sind kein "privater Kreise" mehr = GEMA-Gebühr ist fällig. Die schon bei "größeren" Parties fällig. Es muss zwischen den Beteiligten ein "Dritte ausschließenendes Zusammengehörigkeitsgefühl" (so der BGH) bestehen = nur wirkliche Freunde. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Verfasst am: 09.11.05, 00:45 Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis&
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
ein "Dritte ausschließenendes Zusammengehörigkeitsgefühl" = nur wirkliche Freunde.
Also mehr als eine auf langjährige Kontakte gründende Bekanntschaft zwischen einem in gewissen Kreisen bekannten Anwalt, einem gewissen Herrn D. und einem unaussprechlichem Verlag?
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