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Gültigkeit Gutschein

 
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Pele
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 08:14    Titel: Gültigkeit Gutschein Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich der Gültigkeit eines Gutscheines. Ich habe im Dez.2004 einen Hotelgutschein für 3 Tage bekommen. Dieser ist mit einem Gültigkeitszeitraum bis Dez.2005 versehen. Ist dies rechtens ???Danke für die Info. Gruss Pele
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Mystery
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Pele,

willkommen im Forum! Smilie

Zitat:
Ich habe eine Frage bezüglich der Gültigkeit eines Gutscheines. Ich habe im Dez.2004 einen Hotelgutschein für 3 Tage bekommen. Dieser ist mit einem Gültigkeitszeitraum bis Dez.2005 versehen. Ist dies rechtens ???

Warum sollte das nicht rechtens sein Frage Wenn's so draufsteht. Winken

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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Pele
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

,danke.
Ich hatte mal gelesen, dass die Gültigkeit auf Gutscheinen nicht rechtens ist. Hierzu soll es sogar Urteile geben, deswegen hab ich die Frage gestellt
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mich dunkel erinnern, etwas darüber gelesen zu haben. Da ging es aber um Gutscheine, die als Entschädigung für irgendwelche Reklamationen oder sonstige Rechtsansprüche gegen den Hotelbetreiber ausgestellt wurden, glaube ich. Das Urteil wäre demnach nicht generell auf alle Gutscheine anzuwenden, die z.B. im Rahmen von Werbeaktionen oder Gewinnspielen vergeben werden.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Pele hat folgendes geschrieben::
Ich hatte mal gelesen, dass die Gültigkeit auf Gutscheinen nicht rechtens ist. Hierzu soll es sogar Urteile gebent


Solche sind mir nicht bekannt. Die Urteile, die ich kenne, betreffen den umgekehrten Fall, nämlich ob und wann Ansprüche aus Gutscheinen ohne ausdrücklich begrenzte Einlösungsfrist verjähren.

Gruß,
moro
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