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etnur noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.11.05, 17:46 Titel: Fahrlässig? |
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Ist es fahrlässig Hausarbeit auf dem Stuhl stehend auszuführen ?
MfG
Frank |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 11.11.05, 18:09 Titel: |
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Ja.
Und jetzt? Wie weiter? Was bringt diese Antwort?
grüße, Mogli |
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etnur noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.11.05, 18:24 Titel: |
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Während dieser Arbeit ist die Person "abgestürzt " hat etwas umgeworfen wodurch eine Beschädigung an einer gemieteten Wohnung entstand.
Da die Haftpflichrverischerung nur bezahlt wenn es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, hat mich interessiert ob dieses in den Bereich Fahrlässigkeit fällt.
Viele Dank für die schnelle Antwort.
MfG
Frank |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 11.11.05, 20:10 Titel: |
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die spezialisten unterwegs
was soll man da noch sagen?
ich eß erstmal nen pfirsich.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 11.11.05, 20:12 Titel: |
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| etnur hat folgendes geschrieben:: | | Da die Haftpflichrverischerung nur bezahlt wenn es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, hat mich interessiert ob dieses in den Bereich Fahrlässigkeit fällt. |
Welche Haftpflichtversicherung zahlt denn bei Vorsatz?? |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 12.11.05, 14:59 Titel: Re: Fahrlässig? |
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| etnur hat folgendes geschrieben:: | | Ist es fahrlässig Hausarbeit auf dem Stuhl stehend auszuführen ? |
Das kommt ganz darauf an. Wenn Sie beispielsweise auf dem Stuhl stehen um Gardinen aufzuhängen dürfte das nicht fahrlässig sein ( es sein denn Sie haben das Fenster geöffnet und fallen heraus ) da allgemein üblich. Sollten Sie jedoch auf dem Stuhl stehen um den Fußboden zu wischen und beim beugen vom Stuhl fallen und mit dem Kopf gegen den Schrank knallen, dann wird das vermutlich als fahrlässig erkannt.  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 13.11.05, 13:52 Titel: |
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| nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | | etnur hat folgendes geschrieben:: | | Da die Haftpflichrverischerung nur bezahlt wenn es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, hat mich interessiert ob dieses in den Bereich Fahrlässigkeit fällt. |
Welche Haftpflichtversicherung zahlt denn bei Vorsatz?? |
mir würde jetzt spontan die KFZ-Haftpflicht einfallen |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 13.11.05, 13:53 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | die spezialisten unterwegs
was soll man da noch sagen?
ich eß erstmal nen pfirsich.... |
krieg ich auch einen ?
ich werfe mal das Wort "subjektiv" in den Raum |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 14.11.05, 07:52 Titel: Re: Fahrlässig? |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | Wenn Sie beispielsweise auf dem Stuhl stehen um Gardinen aufzuhängen dürfte das nicht fahrlässig sein ( es sein denn Sie haben das Fenster geöffnet und fallen heraus ) da allgemein üblich. |
Definition der Fahrlässigkeit findet sich in § 376 Abs. 2 BGB: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt".
von "üblicher Sorgfalt" steht da nix. Es kommt wirklich drauf an, welche Sorgfalt tatsächlich erforderlich ist. Und wenn jemand auf einen Stuhl steigt, um Gardinen aufzuhängen, anstelle eine Haushaltsleiter zu benutzen, lässt er die erforderliche Sorgfalt außer Acht. (man könnte z.B. in den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft (Raumausstatterhandwerk?) nachsehen).
Aber selbst wenn jemand eine ausreichend standfeste Haushalstleiter benutzt und trotzdem von der Leiter stürzt, wobei z.B. ein Schaden am Fußboden der Wohnung entsteht, heißt das nicht automatisch, dass er nicht fahrlässig gehandelt habe. Allein die Tatsache, dass er gestürzt ist, legt die Vermutung nahe, dass er die ERFORDERLICHE Sorgfalt nicht beachtet hat, sonst wäre er ja nicht gestürzt.
| theKing28 hat folgendes geschrieben:: | | mir würde jstzt spontan die KFZ-Haftpflicht einfallen |
ist nicht richtig. Wenn tatsächlich Vorsatz des Versicherungsnehmers vorliegt, wird sich auch die KFZ-Haftpflichtversicherung raushalten. Der Geschädigte kann sich dann an den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V" wenden. Der wird den Schaden so regulieren, als bestünde Versicherungsschutz mit den gesetzlichen Mindest-Deckungssummen.
Versicherungen, die bei Vorsatz zahlen: die Lebensversicherung bei Selbstmord, wenn der Vertrag seit mind. 3 Jahren läuft. Und früher gabs mal eine "Aussteuerversicherung", also Versicherung auf den Heiratsfall. Die wurde fällig, wenn das mitversicherte Mädchen (für Jungen gabs das nicht) entweder 24 Jahre alt wurde oder geheiratet hat, je nachdem, was vorher eingetreten ist. Meines Wissens kann man nicht aus Versehen heiraten; im Heiratsfall hätte die Versicherung also aufgrund vorsätzlichen Handelns gezahlt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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