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Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe

 
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:17    Titel: Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn eine Person A eine freiberufliche Tätigkeit in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mehreren Sozien betreibt und zusätzlich eine weitere Firma gründen möchte, deren Tätigkeit ein Gewerbe darstellt, ist dann seine gesamte Tätigkeit als Gewerbe anzusehen oder kann das getrennt werden?

Ich meine mal gehört zu haben, dass dann alle Tätigkeiten als Gewerbe angesehen werden, weiß aber nicht, ob das nur innerhalb einer Firma oder auch bei zwei getrennten Firmen gilt.

Grüße

Andreas
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 00:13    Titel: Re: Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe Antworten mit Zitat

SV Hoppe hat folgendes geschrieben::
...



Das ist eine steuerrechtliche Frage. Stichwort: Abfärbewirkung

Die Abfärbewirkung besagt, dass dann, wenn Personengesellschaften neben nicht gewerblichen auch gewerbliche Einkünfte erzielen, die gewerblichen grundsätzlich die anderen Einkünfte "infizieren". Das hat zur Folge, daß sämtliche Einkünfte gewerblich werden und der Gewerbesteuer unterliegen. Die Abfärbewirkung tritt nicht ein, wenn die gewerblichen Einkünfte nur einen kleinen Teil, meiner Erinnerung nach bis zu 1,25%, der Gesamtumsätze der Personengesellschaft ausmachen.

Ich meine, dass die Abfärbewirkung nur innerhalb einer Personengesellschaft zur Anwendung kommt, nicht aber bei einem Gesellschafter einer Freiberufler-Personengesellschaft, der außerhalb der Personengesellschaft auch gewerblich tätig wird.

Jedenfalls lässt der BFH bei einer Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgliederung der freiberuflichen Tätigkeit auf eine zweite Personengesellschaft zu, mit der Folge, dass bei Vorliegen dieser Voraussetzungen keine Abfärbewirkung eintritt. Das müsste dann auch bei Einzelkaufleuten gelten.

Gehen Sie zu einem Steuerberater.
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Die Frage hat sich aus diversen Gedankenspielereien ergeben und - zumindest nisher - keinen realen Hintergrund. Sehr glücklich

Ich habe aber mal meinen Steuerberater angerufen und ihm diese Frage gestellt. Auf Anhieb konnte er keine Auskunft geben, will mich aber zurückrufen.

Wenn's interessiert, kann die Antwort hier zu gegebener Zeit wiedergeben.

Grüße

Andreas
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Antwort des Steuerberaters:

Zwei verschiedene Firmen sind ungefährlich, auch wenn Inhaber die gleiche Person ist.

Grüße

Andreas
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