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Verfasst am: 09.11.05, 23:15 Titel: Frage zur GmbH
Hallo ,
in meinem Beispiel handelt es sich um ein fiktives Unternehmen mit der Gesellschaftsform GmbH.
Das Unternehmen "XY", von der Rechtsform her eine GmbH, ist in der Branche der Finanzanlagen tätig.
Das Unternehmen hat jedoch zur Zeit keine Kunden, durch die ein Ertrag erwirtschaftet wird.
Doch das Unternehmen kann aufgrund geschickter Anlage des eigenen Kapitals an den Finanzmärkten trotzdem einen Ertrag erwirtschaften und führt auch Steuern an das Finanzamt ab.
Nun die Frage. Hat dieses Unternehmen trotzdem eine Daseinsberechtigung (wegen der aufgeführten Begründung), auch wenn sie selber keine Kunden haben, die Ertrag erwirtschaften ?
Oder würde dieses Unternehmen schnell von offizieller Seite gezwungen werden zu schließen ?
Ne, die Verwaltung eigenen Vermögens ist immer erlaubt. Ginge ja auch nicht anders. Aber wenn der alte geschäftszweck aufgegeben würde, sollte auch Satzung geändert werden
Ne, die Verwaltung eigenen Vermögens ist immer erlaubt. Ginge ja auch nicht anders. Aber wenn der alte geschäftszweck aufgegeben würde, sollte auch Satzung geändert werden
Gruß
M.R.
Also hat auch eine GmbH eine Daseinsberechtigung (von rechtl. Seite), wenn ihr Geschäftszweck darin besteht das eigene, bestehende Vermögen zu vermehren ?
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