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Guten Tag,
eine Frage für Freunde der Youngtimer:
Für Dauerrote (07) Kennzeichen (Youngtimer) gelten besondere Bedingungen, beispielsweise ist eine TÜV-Untersuchung i.d.R. nicht erforderlich (zumindest bei meinem Fahrzeug).
Grundsätzlich ist der Halter des Youngtimers für den techn. Zustand verantwortlich.
Angenommen, der Halter baut mit diesem Fahrzeug einen Unfall, und es stellt sich nach einem Unfallgutachten heraus, dass der Unfall durch einen Mangel am Fahrzeug verursacht worden ist, der bei einer TÜV-Untersuchung wahrscheinlich hätte erkannt werden können (z.B. poröser Bremsschlauch, schadhafte Lenkung, Schäden, die nicht unbedingt bei normalem Fahrbetrieb auffallen).
Ist der Versicherungsschutz in diesem Falle gefährdet, genauer gefragt: ausgeschlossen? (Meine Meinung: ja, man hätte ja mal zum TÜV fahren können).
Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht.
Es könnte hier allerdings Gefahrerhöhung vorliegen (§ 23 ff VVG): mangelhafter technischer Zustand des Fahrzeuges. In diesem Fall kann der Versicherer bis 5.000 EUR Regress beim VN nehmen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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