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im februar 03 hatte ich einen flug mit (Wortsperre: Firma) einen flug von frankfurt nach saigon mit rückflug von hanoi nach frankfurt gebucht. der hinflug war ok, der rückflug sollte am 25.2.03 sein. (verjährungsfrist??)
wegen eines technischen problems wurde der abflug in hanoi um 5 stunden verschoben, so das der anschlussflug ab taiphe nicht mehr erreicht wurde. da ich mich schon im boardingroom befand, hatte ich keine gelegenheit mehr, mit meiner familie in deutschland kontakt aufzunehmen.
bei ankunft in taiphe wurde ich in ein hotel gebracht, hier sollte ich auf den nächstmöglichen flug nach frankfurt warten. im flughafen von taiphe wurde mir von mitarbeitern von (Wortsperre: Firma) mitgeteilt, das nur alle 2 tage ein flug von thaipeh nach frankfurt gehe und der nächste flug (27.2.03) sei total überbucht. eine umbuchung auf eine andere airline wurde abgelehnt.
ich schaltete die deutsche botschaft ein, um evtl. verhaltensmaßnamen abzuklären. der mitarbeiter war sehr hilfsbereit und er rief mich am abend des 26.2.03 im hotel an, er hatte einen platz für einen flug nach amsterdam am 27.2.03, 01.00 uhr mit (Wortsperre: Firma).
von amsterdam bin ich dann mit dem zug nach hause gefahren.
durch die verspätung sind mir 2 komplette arbeitstage mit festen terminen durch die lappen gegangen, entstandener schaden incl. bahnticket 760,00€
(Wortsperre: Firma) hat sich dann nach div. schreiben für die unannehmlichkeiten entschuldigt und mir einen betrag von 22,00€ überwiesen.
mitlerweile beruft sich (Wortsperre: Firma) auf das warschauer abkommen und lehnt jede weitere zahlung ab.
gibt es möglichkeiten, trotzdem an mein geld zu kommen?
Grundsätzlich haften Fluglinien für Schäden, die durch Ausfall oder Verspätung entstehen. Allerdings wird man wohl (Wortsperre: Firma) klagen müssen, um zu seinem Recht zu kommen...
der Schaden aufgrund nicht eingehaltener Termine wird vor Gericht aber nachzuweisen sein - das bloße nicht Termin eingehalten wird da nicht reichen (sprich: die Terminpartner werden schriftlich bestätigen müssen, dass sie aufgrund des Terminverlusts nicht gekauft haben oder ähnliches, Absageschreiben...).
Ansonsten: Bahnkarte, von der Firma bestätigter Urlaubstag (anteilige Kosten pro Tag)
man muss aber aufpassen, da die Fluglinien zahlreiche Klauseln haben, die sie schadenersatzfrei bei gewissen Ereignissen stellen. Theoretisch könnte es also sein, dass hier zwei Rechte kollidieren: das Recht auf ordnunsgemässe Transportleistung zum vereinbarten Termin und sich daraus ergebende Schadenersatzforderungen - das Recht seitens der Fluglinie genau in diesen Fällen schadenersatzfrei zu bleiben.
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