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Ist ein Darlehnvertrag übertragbar?

 
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Blume
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 10:00    Titel: Ist ein Darlehnvertrag übertragbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

es stellt sich ein folgendes Problem: Die Person A ist in einer Firma angestellt, und
kauft einen PKW, auf eigenen Name, schließt dann einen Vertrag ab das die vollen Kosten von der Firma übernommen werden. Der PKW ist auf die Firma angemeldet.

Die Person A verlässt die Firma und möchte aus den Kreditvertrag mit der Bank X raus und die Firma soll den KRedit übernehmen. Besteht einen Möglichkeit wenn beide Parteien einverstanden sind?Sowohl die Person A als auch die Firma?

Ist die Firma verpflichtet der Person A die Unterlagen zu den PKW auszuhändigen, solange die Person im Kreditvertrag steht??

BITTE WEITER HELFEN ES IST SEHR DRINGEND!

DANKE !! MFG BLUME
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kredit kann übertragen werden auf die Firma, allerdings nur mit Zustimmung der Bank.

Zur Herausgabe der Papiere kommt es darauf an, wer Eigentümer des Pkw ist.
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Blume
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, viele Dank für die Antwort!

Ist nicht die Person A solange der Besitzer des Fahrzeuges wie er im Kreditvertrag steht?
Es wurde ein Vertrag gelossen wodrin die Firma die Übernahme der Kosten erklärt
und das das Fahrzeug nach Abzahlung der Raten in den Besitz der Firma übergeht.
Ist so ein Vertrag im Falle aller Fälle vor Gericht wirksam, wenn die Firma sich weigert die Raten weiterhin zu bezahlen??

Freu mich über die nächste Antwort!

MFG Blume
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Person A ist solange Besitzer des Fahrzeugs, solange Person A das Fahrzeug besitzt. Wenn das Fahrzeug über eine Bank finanziert wurde, wird die Bank wahrscheinlich den Fahrzeugbrief haben und ist somit Eigentümer des Fahrzeugs.

Grundsätzlich haben wir hier Vertragsfreiheit, dass heißt, wie redfox schon geschrieben hat, der Kreditvertrag kann mit Zustimmung der Bank auf die Firma übertragen werden.

Wenn denn nun so ein Vertrag geschlossen wurde und die Firma als Kreditnehmer im Vertrag steht, so ist dieser auch wirksam. Im Falle aller Fälle ist immer schwer zu sagen, da es im Falle aller Fälle immer auf den genauen Sachverhalt des Einzelfalles ankommt.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ttom hat folgendes geschrieben::
Wenn das Fahrzeug über eine Bank finanziert wurde, wird die Bank wahrscheinlich den Fahrzeugbrief haben und ist somit Eigentümer des Fahrzeugs.


Nein. Die Bank ist nicht Eigentümer. Das KFZ stellt lediglich eine Sicherheit dar.
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ttom hat folgendes geschrieben::
Wenn das Fahrzeug über eine Bank finanziert wurde, wird die Bank wahrscheinlich den Fahrzeugbrief haben und ist somit Eigentümer des Fahrzeugs.


Nein. Die Bank ist nicht Eigentümer. Das KFZ stellt lediglich eine Sicherheit dar.


Und was für eine Art Sicherheit ist das Ihrer Ansicht nach, wenn nicht Sicherungseigentum? Der Fahrzeugbrief liegt in den Akten der Bank, weil die Bank dadurch einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums am Fahrzeug verhindern will, sprich: der Kreditnehmer und Besitzer des Fahrzeugs kann das Fahrzeug nicht "verscheuern".
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