Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abwesenheit vor Gericht ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abwesenheit vor Gericht ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
magirus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 13:53    Titel: Abwesenheit vor Gericht ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Gibt es Gründe für eine angeklagte Person, die einen Anwalt hat, sich für den Gerichtstermien zu etschuldigen ?
Wie sieht es im Krankheitsfall des Anageklagten aus ? Muß er unter allen Bedingungen
erscheinen ?

Danke für jede Antwort, Gruß M.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt (230 StPO)

Bei Erkrankung kann sogar am Krankenbett verhandelt werden. Also schön die Bude aufräumen, wenn man sich auf Krank zu Hause bis Lebenszeitende einrichten will.

Wenn man nicht ausreichend entschuldigt ist, gibts einen Haftbefehl...

Ausnahmen:

Wenn man sich aus der Verhandlung entfernt oder nach Unterbrechung nicht mehr erscheint, kann das Verfahren ohne Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er schon vernommen wurde und das Gericht die Anwesenheit nicht für erforderlich hält. 231 StpO

Bei schuldhafter Herbeiführung von Verhandlungsunfähigeit kann ohne Angeklagten verhandelt werden. Dann werden aber zunächst die ärztlichenj Gutachter gehört, wie schlimm es wirklich ist.... 231 a StPO

Man kann auch in den Gerichtssaal urinieren und sich ausschliessen lassen 231b StPO.

Wenn es nur um eine Geldstrafe von max 180 Tagessätzen geht und der Angeklagte darauf hingewiesen wurde, dass ohne ihn verhandelt werden kann, ist es auch möglich. 232 StpO.

Auf Antrag und Straferwartung unter 6 Monaten kann man von der Pflicht entbunden werden 233 StPo.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.