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zippe noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 24.11.05, 13:27 Titel: Girokonto |
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kann ich mein Lohn/Gehalt auf meine Frau Konto überweisen, ist aber kein gemeinschaftkonto |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 24.11.05, 14:18 Titel: Re: Girokonto |
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zippe hat folgendes geschrieben:: | kann ich mein Lohn/Gehalt auf meine Frau Konto überweisen, ist aber kein gemeinschaftkonto |
ja
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 24.11.05, 17:47 Titel: |
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Nein!!!!
Es ist ein Irrglaube dass dies zulässig sei. Es ist streng genommen nicht mal zulässig wenn der Zahlungsempfänger nur eine Verfügungsberechtigung auf dem Konto hat.
Es wird zwar meistens tolleriert kann aber von einem Tag auf dem nächsten vorbei sein und zurück überwiesen werden ... |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.11.05, 22:26 Titel: |
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elemic hat recht. streng genommen geht es gar nicht.
allerdings wird derzeit nur bei großen beiträgen ein exakter kontoabgleich vorgenommen.
bei dem technischen fortschritt kann es aber über kurz oder lang passieren, daß die gelder automatisch zurücküberwiesen werden, wenn zahlungsempfänger und kontoinhaber nicht identisch sind.
gruß
markus kaiser |
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Lischi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 503
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Verfasst am: 29.11.05, 22:34 Titel: Re: Girokonto |
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zippe hat folgendes geschrieben:: | kann ich mein Lohn/Gehalt auf meine Frau Konto überweisen, ist aber kein gemeinschaftkonto |
Nun ja... man kann die Fragestellung auch auf andere Art und Weise verstehen...
Was spricht dagegen, wenn zippe sein Gehalt auf das Konto seiner Frau überweist?
Meine spontane Antwort wäre auch JA gewesen... |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.11.05, 22:46 Titel: |
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genau gesagt spricht der § 154 abgabenordnung dagegen.
darin ist von kontenklarheit und kontenwahrheit die rede.
der kontoinhaber muß auch wirtschaftlich berechtigter des geldes sein.
(es sei denn, es ist im vorfeld für eine dritte person=ehemann eröffnet worden)
das gehalt geht jedoch an IHN und NICHT an seine frau.
mein rat daher: ein gemeinschaftskonto eröffnen.
gruß
markus kaiser |
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Lischi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 503
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Verfasst am: 29.11.05, 22:58 Titel: |
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Zur Klarstellung:
zippe hat nicht geschrieben: "überweisen lassen" (vom Arbeitgeber).
Das das nicht richtig wäre, will ich nicht bestreiten....(dass sich das allerdings aus § 154 AO ergibt, möchte ich bezweifeln)
So wurde aber nicht gefragt! |
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Markus Kaiser FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.11.05, 23:06 Titel: |
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stimmt.
wenn er von SEINEM konto das geld überweist und seine frau die empfängerin ist.
mit dem eigenen geld kann man machen was man möchte.
ich muss meines auch immer meiner frau geben, in bar!
ich hatte die frage anders verstanden (aus der erfahrung heraus). |
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Lischi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 503
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Verfasst am: 29.11.05, 23:15 Titel: |
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Die Frage war ja bestimmt auch so gemeint, aber eben nicht so gestellt....
Hoffentlich haben die unterschiedlichen Antworten keinen Ehekrach oder Nudelholzprellungen beim zippe ausgelöst...  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 30.11.05, 21:17 Titel: |
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Lischi hat folgendes geschrieben:: | Hoffentlich haben die unterschiedlichen Antworten keinen Ehekrach oder Nudelholzprellungen beim zippe ausgelöst...  |
Welche Frau wehrt sich denn wohl gegen Gehaltseingänge Ihres Ehemannes!? |
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Lischi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 503
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Verfasst am: 30.11.05, 21:55 Titel: |
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Wohl keine, aber was wenn zippes Frage wirklich so gemeint war wie sie gestellt war und zippe seiner Frau dann die Antwort von elemic vorträgt.....
Naja, mein letzter Post sollte auch nur lustig gemeint sein... nix weiter! |
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