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Latein und Jura-Studium ?
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Unternehmens_Gründer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 14:52    Titel: Latein und Jura-Studium ? Antworten mit Zitat

Hallo ,

eine Frage an die Juristen. Muss man für ein Jura-Studium Latein können, oder wäre es hilfreich?

MfG Robert
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, man muss für ein Jura-Studium kein Latein können. Kann zwar hilfreich sein, aber man braucht es nicht.

Es gibt einige lat. Fachausdrücke, aber die kann man ohne Lateinkenntnisse lernen.
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welchen Abschluss kann man das Studieren? kann man das auch auf einer Fachhochschule studieren?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Für ein Jura-Studium muss man das Abitur haben.

An einer FH kann man zum Wirtschaftsjuristen ausgebildet werden.
Wer aber Richter/Staatsanwalt/Anwalt werden will, muss an einer Universität studieren.
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

was ist ein Wirtschaftsjuristen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen sie mal hier nach:

http://wirtschaftsjurist.objectis.net/wirtschaftsjurist
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
Nein, man muss für ein Jura-Studium kein Latein können. Kann zwar hilfreich sein, aber man braucht es nicht.

Es gibt einige lat. Fachausdrücke, aber die kann man ohne Lateinkenntnisse lernen.


Man braucht es nicht?
Mal nachlesen bei: Rudolph von Jhering, "Vom Geist des roemischen Rechts auf den verschiedensten Stufen seiner Entwicklung". Ohne dieses Werk ist das große Gesetzeswerk des BGB schwer vorstellbar.
Es erklärt mehr vom Bürgerlichen Recht, vom Staats- und Verwaltungsrecht ganz zu schweigen, als alle noch so perfekt eingeübte Kasuistik.
Die paar Fachausdrücke könnte man ja wirklich auch übersetzen. Aber der Rest ...
Braucht man es nicht?
Braucht man nicht die Sprache einer Kultur, um die Kultur zu verstehen?
Wie gut würde es der Gesellschaft tun, wenn die flotten Gesetzesschreiber in den nationalen Parlamenten und erst Recht in Brüssel diesen Geist des römischen Rechts kennen und verstehen würden. Nicht um ihn zu kopieren, aber um die Wurzeln des europäischen Rechts überhaupt erst einmal zu verstehen, bevor man an den Ästen dieses Baumes sägt.
_________________
gloriaD
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.08.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

@gloriaD

Wollen sie jetzt behaupten, dass man Latein können muss um Jura zu studieren?

Würde man Latein benötigen, wäre dies eine allgemeine Zulassungsvoraussetzung.
Dies ist aber nicht der Fall.

Niemand braucht Latein, um Jura studieren zu können. Im Übrigen werden 99% aller Studenten ihr zitiertes Buch kaum gelesen haben, ob sie überhaupt davon gehört haben ist ebenfalls fraglich.
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
@gloriaD

Wollen sie jetzt behaupten, dass man Latein können muss um Jura zu studieren?

Würde man Latein benötigen, wäre dies eine allgemeine Zulassungsvoraussetzung.
Dies ist aber nicht der Fall.

Niemand braucht Latein, um Jura studieren zu können. Im Übrigen werden 99% aller Studenten ihr zitiertes Buch kaum gelesen haben, ob sie überhaupt davon gehört haben ist ebenfalls fraglich.

Ja, das ist ja der Jammer bei dieser Juristengeneration, die sich eher als Sozialingenieure oder auch einfach als Schleppenträger der Mächtigen verstehen, denn als Verantwortliche für den Kampf ums Recht.
"Das zitierte Buch" hat Jhering übrigens 1852-1878 geschrieben!

http://en.wikipedia.org/wiki/Rudolf_von_Jhering
http://bibliothek.bbaw.de/kataloge/literaturnachweise/jhering/literatur.pdf

Man muß seit ein paar Jahren nicht mehr Latein können, um Jura zu studieren, aber um das Recht in seiner ganzen historischen und sozialen Bedeutung zu verstehen, schon.
_________________
gloriaD
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BeitragVerfasst am: 16.08.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich mal fragen, was sie beruflich machen?

Ich finde es recht anmaßend, dass ausgerechnet NICHT-JURISTEN uns Juristen sagen wollen, was wir wissen müssen, um das deutsche Recht zu verstehen.

Man muss gar kein Latein können. Deutsch ist völlig ausreichend.

Was sie hier sagen kann man in einer normalen Rechtsgeschichtevorlesung lernen, die auch auf Deutsch abgehalten wird.

Von der jetzigen Juristengeneration wird erwartet, dass sie schnell und erfolgreich studiert und einige Fremsprachen sprechen, wobei Latein nicht dazugehört.
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
Man muss gar kein Latein können. Deutsch ist völlig ausreichend.

Von der jetzigen Juristengeneration wird erwartet, dass sie schnell und erfolgreich studiert und einige Fremsprachen sprechen, wobei Latein nicht dazugehört.


Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
Wenn man sich schon so bescheidet, sollte man Deutsch dann aber auch wirklich können Winken

Idee Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?
_________________
gloriaD
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Anscheinend sind sie auch einer von denen, die auf jeden Fehler in einem Beitrag hinweisen und dann denken, dass die Person kein Deutsch kann.
Naja, dann will ich sie mal in diesem Glauben lassen.....

Im Übrigen: Ich habe Latein gelernt und es ist mE überflüssig für das Studium.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Von der "jetzigen Juristengeneration" wird zumindest erwartet, dass sie Texte formuliert, die der rechtssuchende Bürger versteht. Hölzernes "Juristendeutsch", insbesondere mit Substantiven gespickte Schachtelsätze wie:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
Idee Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?

sollte der Vergangenheit angehören. Es entstammt einer Zeit, in der "die Juristen", insbesondere die Behörden, sich durch die Sprache noch bewusst vom "einfachen Bürger" distanzieren wollten.
Deshalb halte ich gute Deutschkenntnis auch für wichtiger als Latein. Allerdings finde ich auch, dass die geschichtlichen und kulturellen Grundlagen des Rechts auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Deshalb gehört Jura nicht an die FH.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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gloriaD
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Von der "jetzigen Juristengeneration" wird zumindest erwartet, dass sie Texte formuliert, die der rechtssuchende Bürger versteht. Hölzernes "Juristendeutsch", insbesondere mit Substantiven gespickte Schachtelsätze wie:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
Idee Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?

sollte der Vergangenheit angehören. Es entstammt einer Zeit, in der "die Juristen", insbesondere die Behörden, sich durch die Sprache noch bewusst vom "einfachen Bürger" distanzieren wollten.
Deshalb halte ich gute Deutschkenntnis auch für wichtiger als Latein. Allerdings finde ich auch, dass die geschichtlichen und kulturellen Grundlagen des Rechts auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Deshalb gehört Jura nicht an die FH.


Sorry, wenns zu schwer war!
Idee Ein bißchen Freude am Lesen und Verstehen sollte man schon mitbringen, wenn man sich an einer Diskussion über etwas anspruchsvollere Themen beteiligen will Winken (Oder sollen da alte Rechunungen beglichen werden?)

Pfeil Aber interessant ist doch die Frage, warum denn einer FH eo ipso die Fähigkeit fehlen sollte, Geschichte und kulturelle Grundlagen eines Faches zu verrmitteln?
Das Problem liegt doch nicht bei den Hochschulen, sondern bei der immer weiter ausgedünnten schulischen Bildung, die Voraussetzung für den Zugang zu den Hochschulen ist.
Im Crash-Kurs das kleine Latinum nachzuholen, bringt's gewiß nicht!
_________________
gloriaD
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

gloriaD hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Von der "jetzigen Juristengeneration" wird zumindest erwartet, dass sie Texte formuliert, die der rechtssuchende Bürger versteht. Hölzernes "Juristendeutsch", insbesondere mit Substantiven gespickte Schachtelsätze wie:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
Idee Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?

sollte der Vergangenheit angehören. Es entstammt einer Zeit, in der "die Juristen", insbesondere die Behörden, sich durch die Sprache noch bewusst vom "einfachen Bürger" distanzieren wollten.
Deshalb halte ich gute Deutschkenntnis auch für wichtiger als Latein. Allerdings finde ich auch, dass die geschichtlichen und kulturellen Grundlagen des Rechts auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Deshalb gehört Jura nicht an die FH.


Sorry, wenns zu schwer war!
Idee Ein bißchen Freude am Lesen und Verstehen sollte man schon mitbringen, wenn man sich an einer Diskussion über etwas anspruchsvollere Themen beteiligen will Winken (Oder sollen da alte Rechunungen beglichen werden?)

Jaja, bei der letzten Diskussion kannte ich den Unterschied zwischen Sitzen und Arbeiten nicht, diesmal bin ich intellektuell nicht in der Lage, Ihren Ausführungen zu folgen. Prima.
Sie sollten sich, wenn Ihnen Argumente ausgehen, diese Art der Streitkultur - wegen derer Sie von den admins auch schon gerügt wurden - abgewöhnen. Ich denke, Sie sind langsam aus der Pubertät heraus. Ich versichere Ihnen, dass es nicht zwingend ist, dass man immer das letzte Wort haben muss.

Zur Sache: Ihren Ausführungen zur schulischen Ausbildung stimme ich im wesentlichen zu.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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