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Anwaltskosten (PKH)

 
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JaneBond007
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 17:51    Titel: Anwaltskosten (PKH) Antworten mit Zitat

A klagt gegen B, bekommt PKH und gewinnt das Verfahren gegen B, der keine PKH hat. B muß alle Kosten des Verfahrens tragen. Bekommt der Anwalt des A nur die redizuierten PKH-Gebühren oder muß er dem B nachlaufen, damit dieser die "normalen" Gebühren zahlt?
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt hinterher laufen?
Der RA kann sich, wenn der Streitwert so groß ist, dass PKH- und Wahlanwaltsgebühren auseinanderfallen, die PKH-Vergütung aus der Landeskasse holen und die Diffenrenz zu den Wahlanwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren gegen B festsetzen lassen. Die Landeskasse holt sich den ausgekehrten Teil dann von B wieder im Wege des Übergangs auf die Landeskasse.

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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JaneBond007
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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