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Versicherungsfall?
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Ron-Meyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 12:15    Titel: Versicherungsfall? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin Eigentümer.
Für das Arbeitszimmer habe ich mir einen "Fußbodenschoner" aus
Plastik gebraucht gekauft und habe ihn gestern auf den Parkettfußboden
gelegt. Heute stellte ich nun fest, dass sich die Noppen auf der
Unterseite komplett in den Parkettfußboden gebohrt haben. Scheinbar
ist der Schoner nur für Teppichboden gedacht...
Kann ich den Schaden (4 qm Parkett) bei meiner Versicherung geltend
machen oder ist das sowas wie "Grob Fahrlässig"?
Danke für Hinweise.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Versicherung wollen Sie denn in Anspruch nehmen?

Es ist weder ein Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden, so dass die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung ausscheiden.

Da auch kein Dritter geschädigt wurde (Sie sind Eigentümer), scheidet auch die Haftpflichtversicherung aus.
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Ron-Meyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 12:48    Titel: Hausratversicherung? Antworten mit Zitat

Guter Hinweis.
Ist denn nur über die Ursache eine Sachlage versichert? Wenn ich den Wasserhahn offen lasse? Stimmt => Wasserschaden.
Meinen Sie, dass der beschriebene Fall somit nicht versichert ist?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

im rahmen der sachversicherungen sind nur die "versicherten gefahren" (wie von rembrandt geschildert) versichert.

alles was sonst so passieren kann, ist i.d.r. über hausrat- und/oder gebäudeversicherung nicht versichert (mal abgesehen von zusätzlichen einschlüssen wie überspannung, fahrraddiebstahl u.ä.).
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 29.11.05, 13:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
Sie können mit Ihrem Eigentum (Parkett) tun und lassen, was Sie wollen.
Auch es beschädigen.
Rembrandt hat es schon erklärt.

Wer lesen kann ist auch beim Kauf eines Fußbodenschoners deutlich im Vorteil.

chatterhannd
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
Sie können mit Ihrem Eigentum (Parkett) tun und lassen, was Sie wollen.
Auch es beschädigen.
Rembrandt hat es schon erklärt.

Wer lesen kann ist auch beim Kauf eines Fußbodenschoners deutlich im Vorteil.

chatterhannd
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Ron-Meyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:34    Titel: Ärgerlich Antworten mit Zitat

Gibt es dann überhaupt Versicherungen, die sowas abdecken würden?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Sachen wollen Sie denn gegen was versichert haben?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

diesen fall: nein.

grundsätzlich kann man schäden, die man selbst an seinem eigentum verursacht, nicht versichern.

natürlich keine regel ohne ausnahme: schlägt man versehentlich eine glasscheibe ein, so zahlt die glasversicherung, obwohl selbstverschuldet (solange nicht vorsätzlich...)

und bei den versichertern gefahren wird auch nur geleistet, solange man den schaden bestenfalls leicht fahrlässig verursacht.
_________________
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Ron-Meyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:45    Titel: Tja, dumm gelaufen Antworten mit Zitat

Chatterhand: Leider gebraucht und ohne "Anleitung" gekauft. Es war nicht offensichtlich, dass der "Schoner" das Parkett nicht wirklich schonen würde.

So in der Art wie das mit Glasschaden funktioniert dachte ich halt...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:46    Titel: Re: Ärgerlich Antworten mit Zitat

Ron-Meyer hat folgendes geschrieben::
Gibt es dann überhaupt Versicherungen, die sowas abdecken würden?

Es gibt nur wenige Versicherungen, die Schäden bezahlen, die sich der Versicherungsnehmer an seinem eigenen Eigentum fahrlässig selbst zufügt, zum Beispiel die Vollkaskoversicherung für das Auto oder spezielle Elektronikversicherungen für Elektrogeräte. Eine "Vollkaskoversicherung" für die Eigentumswohnung gibt es m. E. aber bisher noch nicht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
und bei den versichertern gefahren wird auch nur geleistet, solange man den schaden bestenfalls leicht fahrlässig verursacht.

Es gibt heutzutage viele kundenfreundliche Versicherungsbedingungen, die auch noch grobe Fahrlässigkeit mit einschliessen. Das ist zum Beispiel einer der wichtigen Unterschiede zwischen einer "billigen" und einer "teuren" Vollkaskoversicherung für das Auto, deshalb ist es ziemlich fatal, ein Versicherungsangebot immer ausschliesslich nur nach dem Preis zu beurteilen.
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Ron-Meyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:13    Titel: Danke Jungs Antworten mit Zitat

Fazit ist wohl, dass ich auf meinem Schaden sitzenbleibe.

Zumindest habe ich nun nicht etwas versäumt und mich erkundigt.

Danke für die vielen Antworten
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
würde n Stück Teppich passend zu dem Schoner schneiden, zwischen Parkett und Schoner platzieren und allet wirt juuht...
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Markus Kaiser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ron-meyer,

nein, sie bleiben nicht unbedingt auf ihrem schaden sitzen.
einige versicherungen (nicht unbedingt die "billig-anbieter") verzichten sowohl bei der wohngebäudeversicherung wie auch bei der hausratversicherung auf die einrede der groben fahrlässigkeit.
dies gilt allerdings nur für schäden bis summe x.

insofern ist "dummheit" doch versicherbar. und die entschädigungsgrenzen, die mir bekannt sind, reichen zumindest für ihre 4 qm parkettboden. es sei denn, sie haben südtibetanisches rundnudelholz, mundgekaut, verlegt. Winken

insofern: einfach mal in die besonderen versicherungsbedingungen ihres unternehmens schauen.

gruß

markus kaiser
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